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El Salvador |

Wegen Jesuitenmorden angeklagte Militärs stellen sich Justiz

In El Salvador haben sich die mutmaßlichen Jesuitenmörder der Justiz gestellt. Die neun aufgrund eines spanischen Haftbefehls per Interpol gesuchten Ex-Militärs – darunter zwei Generäle und zwei Vize-Innenminister - hätten sich freiwillig in der Sonderbrigade für militärische Sicherheit eingefunden, hieß es am Montag in einer Erklärung der Regierung in San Salvador.

Die Militärs stellten sich nach Angaben aus gutunterrichteten Kreisen nur, um dem entwürdigenden Medienspektakel einer Festnahme durch die Polizei zu entgehen. In Presseerklärungen stritten sie die Anschuldigungen ab und forderten die Regierung auf, die „Verletzung der nationalen Souveränität durch Spanien“ zu verurteilen.

Morde an der Katholischen Mittelamerikanischen Universität

Den Angeklagten wird vorgeworfen, auf dem Höhepunkt des Bürgerkrieges im November 1989 den Rektor der Katholischen Mittelamerikanischen Universität, Ignacio Ellacuria, und fünf seiner Mitarbeiter sowie zwei Angestellte ermordet zu haben. Die Opfer hatten sich für Friedensverhandlungen stark gemacht. Fünf Geistliche hatten die spanische Staatsangehörigkeit; der Prozess wurde von ihren Angehörigen und Nicht-Regierungs-Organisationen angestrengt. Während des Bürgerkrieges in El Salvador von 1980 bis 1992 wurden 75.000 Menschen getötet.

Juristisches Tauziehen

Der Fall liegt nun in Händen des Obersten Gerichts, das über den Auslieferungsantrag befinden muss. Damit geht das Tauziehen mit den Militärs in die nächste Runde. „Wenn der Auslieferung stattgegeben wird, endet der Friedensprozess“, hatte Ex-General Mauricio Ernesto Vargas gedroht. Insiderinformationen zufolge neigen die Richter nicht zu einer Auslieferung. Die linke Regierung unter Präsident Mauricio Funes hat sich bisher bedeckt gehalten.

Keine ernsthafte Aufarbeitung wegen Amnestie

In El Salvador wagen sich die Gerichte unter Berufung auf die Amnestie von 1993 bis heute nicht an die ernsthafte juristische Aufarbeitung der Bürgerkriegsverbrechen. Angestrengte Prozesse endeten mit Freisprüchen oder Einstellungen der Verfahren wegen Verjährung oder unter Berufung auf die Amnestie. Dem Völkerrecht zufolge sind besonders schwere Menschenrechtsverletzungen aber nicht amnestierbar. In den vergangenen Jahren waren einige salvadorianische Ex-Militärs deshalb schon in den USA verurteilt worden.

Sandra Weiss, Puebla

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