Wahlrecht für Auslands-Bürger
In Paraguay hat sich eine Mehrheit für das Wahlrecht von im Ausland lebenden Landsleuten ausgesprochen. Auf die Frage "Sind Sie einverstanden mit der Änderung von Verfassungsartikel 120 dahingehend, dass im Ausland lebende ParaguayerInnen das Wahlrecht erhalten?" antworteten in einem sonntäglichen Referendum rund 78 Prozent mit „Ja“.
Laut der letzten Aktualisierung der Webseite des Wahlgerichtes am Sonntag Abend stimmten 272834 Wahlberechtigte für die Verfassungsänderung. 73793 (21 Prozent) votierten dagegen. Von den über drei Millionen Wahlberechtigten des 7-Millionen-Einwohnerlandes war nur ein Bruchteil zur Abstimmung gegangen. Die Wahlbeteiligung erreichte mit knapp 13 Prozent einen historischen Tiefstand. Den im Ausland lebenden Staatsbürgern ermöglicht die Novelle von Artikel 120 die Teilnahme an allen Wahlen in ihrer Heimat.
In Botschaften und Konsulaten können ab sofort die nötigen Einschreibungen in das Wahlregister vorgenommen werden. Weil bisher der Personalausweis für die Einschreibung erforderlich war, viele Migranten aber nur noch über ihren Reisepass verfügen, wird im Parlament eine Änderung des entsprechenden Gesetzes angestrebt. Für die Präsidentschaftswahlen 2013 werde so die Teilnahme aller Paraguayer im In- und Ausland möglich, erklärte Wahlgerichts-Präsident Alberto Ramírez Zambonini in lokalen Medien. (bb)