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Uruguay |

Verjährung von Diktaturverbrechen abgewendet

Mit einer knappen Mehrheit von nur einer Stimme passierte der Vorschlag der Regierungskoalition am vergangenen Dienstag den Senat und gestern nach mehr als zehnstündiger Debatte auch den Kongress.

Mit der Initiative sollte verhindert werden, dass als gewöhnliche Straftaten deklarierte Diktaturverbrechen aus der Zeit von 1973 bis 1985 zum 1. November dieses Jahres verjähren. Zudem wird in den vier Artikeln des Vorschlags auch festgeschrieben, dass Staatsverbrechen während der Diktatur als Verbrechen gegen die Menschlichkeit eingestuft werden, denn "Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und gewaltsames Verschwindenlassen sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit und verjähren deshalb nicht“, heißt es in der nun beschlossenen Novelle.

Schlusspunktgesetz faktisch gekippt

Seit 26 Jahren spaltet die Debatte um die Amnestie das Land. Das 1986 eingeführte Schlusspunktgesetz torpedierte in der Vergangenheit eine juristische Aufklärung von Verbrechen während der Militärdiktatur. In zwei Referenden (1989 und 2009) hatte sich die uruguayische Bevölkerung gegen die Annullierung des Schlusspunktgesetzes ausgesprochen. In den Kreisen der Regierungskoalition wurde die Entscheidung als „historischer Tag“ begrüßt, während der Beschluss aus den Reihen der Opposition als „Attentat auf die Demokratie“ bezeichnet wurde, den nur die Politiker feiern würden.

Etwa hundert Zuschauer hatten die lebhafte Parlamentsdebatte um die faktische Aufhebung der Amnestie mitverfolgt. Während Befürworter für ein Ende der Amnestie mit Gesängen wie "Die Straffreiheit in Uruguay wird aufhören" zu hören waren, reagierte die Gegenseite mit dem Zwischenruf: „Verräter! Ihr respektiert den Willen des Volkes nicht!“

Mit dem nun verabschiedeten Gesetz kommt Uruguay auch einem Urteil des Interamerikanischen Gerichtshofes nach. Dieser hatte im März dieses Jahres verfügt, dass das Schlusspunktgesetz gegen internationale Konventionen verstößt. (bh)

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