Urteil: Polizisten dürfen nicht mehr streiken
Der brasilianische Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag, 6. April 2017, das Urteil erlassen, dass alle Angestellten der öffentlichen Sicherheit in Zukunft nicht mehr streiken dürfen. Mit sieben zu drei Stimmen nahmen die Bundesrichter die Entscheidung an. Sie gilt auch für Feuerwehrmänner und wurde bereits zuvor für Mitglieder der Militärpolizei getroffen. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass Polizei, Militär und Feuerwehr eine direkte Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit trügen und ihre Arbeitsniederlegung für Anarchie sorge. Das sei in der brasilianischen Verfassung untersagt.
Welle der Gewalt in Espiritu Santo
Hintergrund dieser Entscheidung ist der Polizeistreik im Bundesstaat Espiritu Santo. Dort streikten die Polizisten im Februar drei Wochen lang, was einen sprunghaften Anstieg der Mordrate sowie anderer Verbrechen zur Folge hatte. In dieser Zeit waren Verbrecherbanden durch die Straßen einiger Städte gezogen und begingen Einbrüche, plünderten Geschäfte und vergewaltigten Frauen. Mindestens 120 Tote hat es in dieser Zeit gegeben - all diese Taten blieben ungestraft. In der Vergangenheit hatte es ähnliche Entwicklungen auch in anderen Bundesstaaten gegeben.
Die Polizeigewerkschaft gab an, sich dem Urteil selbstverständlich zu beugen und andere Mittel zu finden, ihre Unzufriedenheit mit ihren Arbeitsbedingungen auszudrücken. So wird für die jüngste Reform der Gesetzgebung zur Sozialversicherung die Abgabe der Waffen und schusssicheren Westen geplant.
Die Frage nach dem Streikrecht für Beamte ist auch in Europa immer wieder Thema. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet das generelle Verbot kritisch, im Zusammenhang mit hoheitlichen Tätigkeiten allerdings als rechtens. In Deutschland ist es Polizisten ebenfalls nicht erlaubt, ihre Arbeit niederzulegen. (aj)