Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Brasilien |

Urteil: Polizisten dürfen nicht mehr streiken

Drei Beamte der Befriedungspolizei in Rio de Janeiro. Foto: Adveniat/Henning
Drei Beamte der Befriedungspolizei in Rio de Janeiro. Foto: Adveniat/Henning

Der brasilianische Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag, 6. April 2017, das Urteil erlassen, dass alle Angestellten der öffentlichen Sicherheit in Zukunft nicht mehr streiken dürfen. Mit sieben zu drei Stimmen nahmen die Bundesrichter die Entscheidung an. Sie gilt auch für Feuerwehrmänner und wurde bereits zuvor für Mitglieder der Militärpolizei getroffen. Die Richter begründeten das Urteil damit, dass Polizei, Militär und Feuerwehr eine direkte Verantwortung für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit trügen und ihre Arbeitsniederlegung für Anarchie sorge. Das sei in der brasilianischen Verfassung untersagt.

Welle der Gewalt in Espiritu Santo

Hintergrund dieser Entscheidung ist der Polizeistreik im Bundesstaat Espiritu Santo. Dort streikten die Polizisten im Februar drei Wochen lang, was einen sprunghaften Anstieg der Mordrate sowie anderer Verbrechen zur Folge hatte. In dieser Zeit waren Verbrecherbanden durch die Straßen einiger Städte gezogen und begingen Einbrüche, plünderten Geschäfte und vergewaltigten Frauen. Mindestens 120 Tote hat es in dieser Zeit gegeben - all diese Taten blieben ungestraft. In der Vergangenheit hatte es ähnliche Entwicklungen auch in anderen Bundesstaaten gegeben.

Die Polizeigewerkschaft gab an, sich dem Urteil selbstverständlich zu beugen und andere Mittel zu finden, ihre Unzufriedenheit mit ihren Arbeitsbedingungen auszudrücken. So wird für die jüngste Reform der Gesetzgebung zur Sozialversicherung die Abgabe der Waffen und schusssicheren Westen geplant.

Die Frage nach dem Streikrecht für Beamte ist auch in Europa immer wieder Thema. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte betrachtet das generelle Verbot kritisch, im Zusammenhang mit hoheitlichen Tätigkeiten allerdings als rechtens. In Deutschland ist es Polizisten ebenfalls nicht erlaubt, ihre Arbeit niederzulegen. (aj)

Cookie Einstellungen

Erforderliche Cookies sind für den reibungslosen Betrieb der Website zuständig, indem sie Kernfunktionalitäten ermöglichen, ohne die unsere Website nicht richtig funktioniert. Diese Cookies können nur über Ihre Browser-Einstellungen deaktiviert werden.

Anbieter:

Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.

Datenschutz

Marketing-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf Webseiten zu folgen. Die Absicht ist, Anzeigen zu zeigen, die relevant und ansprechend für den einzelnen Benutzer sind und daher wertvoller für Publisher und werbetreibende Drittparteien sind.

Anbieter:

Google Ireland Limited

Datenschutz

Statistik-Cookies dienen der Analyse und helfen uns dabei zu verstehen, wie Besucher mit unserer Website interagieren, indem Informationen anonymisiert gesammelt werden. Auf Basis dieser Informationen können wir unsere Website für Sie weiter verbessern und optimieren.

Anbieter:

Google Ireland Limited

Datenschutz