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Ecuador |

UNO: Konsultationsverfahren für Indigene ist unzureichend

Das UN-Komitee für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte hat sich Mitte November turnusmäßig auch mit der Menschenrechtssituation in Ecuador befasst. In einem Vorabbericht gibt es neben viel Anerkennung auch eine Menge Kritik. Unter anderem seien die Konsultationsmechanismen für indigene Völker unzureichend und müssten verbessert werden, mahnt die UN-Behörde.

Anfang März dieses Jahres unterzeichnete Ecuadors Präsident Rafael Correa mit dem chinesischen Unternehmen Ecuacorriente einen Konzessionsvertrag über den Kupferabbau in der Provinz Chinchipe im südlichen Amazonas. Schon Ende 2013 solle die Produktion in der Mine „El Mirador“ beginnen. Megabergbau. Nun doch. Einen Sturm der Entrüstung und lange Gesichter löste dies bei Umweltschützern, in den sozialen Bewegung und jenen Teilen der Bevölkerung aus, die Correa vor Jahren wiedergewählt hatten, weil er ein alternatives Entwicklungsparadigma zu verfolgen schien.

Gerade im Zuge dieser Entwicklung erhält die Umsetzung des Rechts der indigenen Bevölkerung des Landes auf freie, vorherige und informierte Konsultation gemäß internationaler Abkommen über Vorhaben, die indigene Völker und Territorien betreffen, Gewicht.

Harsche Kritik an Dekret zur Konsultation

Das nun im Sommer 2012 von der Regierung veröffentlichte Dekret Nr. 1247, mit dem die Rechte der indigenen Bevölkerung gewährleistet werden sollen, sei jedoch unzureichend, kritisiert das Komitee in seinem Bericht. Man sei besorgt, „dass jene Maßnahmen, die der Mitgliedsstaat bezüglich der Information, bezüglich ständiger Büros für Beratungen und bezüglich von Ortsbesuchen im Zusammenhang mit Erdöl/Erdgas- und Bergbauprojekten durchführe, darauf beschränkt seien, die Projekte zu sozialisieren. Sie reichen jedoch nicht aus, um einen interkulturellen Dialog und den Ausdruck der Einwilligung indigener Völker und Nationalitäten im Rahmen ihres Rechts auf Konsultation zu ermöglichen“, heißt es im Text.

Zum anderen sei auch dieses Dekret ohne Beratungen mit indigenen Völkern und Nationalitäten entstanden, kritisiert das Komitee weiter. Es müsse ausreichend Räume des Dialogs und Zeit für die Indigenen geben, um zu Entscheidungen zu kommen, wie die kulturelle Integrität gewährleistet und eine Entschädigung für eventuelle Schäden aussehen könne. Auch müssten Protokolle von bereits zuvor gehaltenen Gemeindeversammlungen anerkannt und deren Entscheidungen in den Konsultationsverfahren respektiert werden, so die UN-Vertreter. Sie raten Ecuador, dass Dekret komplett wieder einzustampfen – und in einem partizipativen Prozess Regularien für die Konsultationen zu entwickeln.

Umsetzung des Sarayaku-Urteils angemahnt

Auch bittet das Komitee nachdrücklich, der ecuadorianische Staat möge den Anordnungen des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofs (CoIDH) im Fall Sarayaku vom Juni 2012 Folge leisten. In einem wegweisenden Urteil war Ecuador vom Gerichtshof in einem seit 2003 andauernden Rechtsstreit um die 1996 ohne ausreichende Konsultation erteilte Genehmigung zur Erdölforderung verurteilt worden. Der Staat muss laut CoIDH auf einem seit 1992 als indigenes Kichwa-Territorium anerkanntem Stück Land die verbliebenen Sprengstoffe entfernen und Schadenersatzzahlungen von 1,4 Mio. US-Dollar zahlen, so das Urteil.

Es fehle, so das Komitee, insgesamt an Mechanismen, die einen Sozialpakt über die Förderung natürlicher Ressourcen auf die Beine stellen könnten, der im Einklang mit der Kosmovision der indigenen Völker und Nationalitäten steht.

Angesichts der unmittelbar bevorstehenden Präsidentschaftswahlen im Februar 2013 wird sich an den vom Komitee in punkte indigene Rechte monierten Kritikpunkten jedoch erst einmal nichts ändern. Die Problematik ist eine Hypothek für alle kommenden Regierungen.

Autorin: Bettina Hoyer

Andenlandschaft bei Otavalo. Hier fordern einige Kichwa-Gemeinden Selbstbestimmung bei Bepflanzung und Nutzung der Berghänge / Foto: Hoyer

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