Umstrittenes Urteil im Streit um Kulturgüter
Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster sorgt für Verstimmung zwischen Deutschland und Mexiko. Am Montag, 8. Juli, gab das Gericht der Klage des Kölner Auktionshauses Lempertz gegen eine Anordnung des Landes Nordrhein-Westfalen statt. Das Land hatte auf Drängen Mexikos auf das Kulturrückgabegesetz aus dem Jahre 2007 verwiesen. Der Anordnung der Düsseldorfer Landesregierung zufolge hätten 25 Kunstgegenstände aus Mexiko, die bei einer Lempertz-Versteigerung den Besitzer wechselten, an das Herkunftsland zurückgegeben werden sollen.
Doch wurden die Kunstwerke, darunter Steinfiguren, aus verschiedenen Sammlungen vor Inkrafttreten der betreffenden Gesetze nach Deutschland eingeführt, argumentierte das Auktionshaus. Das Gericht in Münster war in seinem Urteil derselben Ansicht, „weder die UN-Konvention zum Schutz von Kulturgütern,noch das deutsche Kulturgüterrückgabegesetz“ sehe eine rückwirkende Herausgabe vor. Der Streit um die Kulturgüter wird vor dem Bundesverwaltungsgericht in Revision weiter geführt.
Auch sei nicht zu belegen, dass die präkolumbianischen Artefakte auf illegale Weise nach Deutschland gelangt seien, so das Urteil, das in mehreren mexikanischen Zeitungen für Aufmerksamkeit sorgte. „Na klar, die Europäer haben uns nicht seit dem 12. Oktober 1492 ausgeraubt, sondern erst ein paar Jahre später mit der Ankunft von Herrn Cortéz“, ärgert sich ein „La Crónica“-Leser in einem Kommentar in Anspielung auf die blutige Eroberung der „Neuen Welt“ durch die Spanier.
Unter den Kunstwerken befindet sich laut Katalog des Auktionshauses unter anderem eine 14 Zentimeter hohe Keramik-Figur eines Maya-Fußballspielers, das Alter wird auf 550 – 950 nach Christus geschätzt. Bis in die 1950er Jahre war sie im Besitz einer US-amerikanischen Sammlung, der Verkaufswert wird im Katalog auf 2500 bis 3500 Euro angegeben. Ein Maya-Teller aus der selben Epoche mit einem Preis von 950 bis 1150 Euro war zuvor im Besitz einer Galerie in Holland.(bb)