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Argentinien |

Senat stärkt Patientenrechte

Argentiniens Senat hat am Mittwoch ein Gesetz zur Stärkung von Patientenrechten verabschiedet. Nach einer emotionalen Debatte stimmte das Parlament einstimmig für eine Reform von Gesetz Nr. 26529, berichtet die Tageszeitung Página12. Das »Gesetz für ein Sterben in Würde« stellt die »Autonomie des Willens« von Schwerkranken über die zuvor alternativlose Verlängerung von lebenserhaltenden Maßnahmen im Krankenhaus.

Damit ist der Weg frei für Patientenverfügungen, wie sie auch in Deutschland möglich sind. »Der Patient hat das Recht der Zustimmung oder Ablehnung bestimmter medizinischer oder biologischer Therapien und Verfahren, mit oder ohne Angabe von Gründen, also auch zum Widerruf der zuvor erteilten Willenserklärung«, so die bereits im Dezember 2011 von der Unterkammer genehmigte Novelle.

Ist der Betroffene aus gesundheitlichen Gründen nicht entscheidungsfähig können Ehe- oder Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern oder andere Blutsverwandte die Einstellung der lebenserhaltenden Maßnahmen schriftlich und unter Anwesenheit von zwei Zeugen bei einem Juristen erklären. Zudem muss die Genehmigung des behandelnden Arztes eingeholt werden.

Die Stärkung der Patientenrechte wurde von betroffenen Familien mit Freunde aufgenommen, der Fall einer seit ihrer Geburt durch Maschinen am Leben gehaltenen Zweijährigen hatte die Diskussion über passive Sterbehilfe in Argentinien auf die Tagesordnung gebracht. In Lateinamerika sind Patientenverfügungen nur in Kolumbien erlaubt. (bb)

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