Schlechter Schutz vor gewaltsamem Verschwinden
Mexikos Einwohner sind besonders schlecht vor gewaltsamem Verschwinden geschützt. Dies erklärte Santiago Corcuera, Mitglied des UN-Komitees gegen gewaltsames Verschwinden Mitte dieser Woche. Mexiko erfülle die Normen zur Klassifizierung dieser Verbrechen nicht, so Corcuera.
Es existiere zwar ein Bundesgesetz, doch funktioniere es in der Praxis nicht, weshalb die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (CIDH) das Land wegen der Nichtaufklärung des Falles Rosendo Radilla gerügt hatte. Radilla war bereits 1974 verschwunden.
Die schlechteste Gesetzgebung in Mexiko habe der südmexikanische Bundesstaat Oaxaca. Dort werden nur politische Gründe angeführt. Corcuera forderte im Rahmen eines Seminars zum Thema einen besseren Opferschutz. Die Strafverfolgung sei extrem mangelhaft und „bringe keine Ergebnisse“, kritisierte der UN-Vertreter.
Über 26.000 Verschwundene in sechs Jahren
Nach Angaben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International sind 26.131 Menschen seit Beginn des Krieges gegen die Mafia im Jahr 2006 verschwunden. Nur in 60 Prozent der Fälle sei überhaupt ermittelt worden, so Amnesty International. „Diese schockierende Wirklichkeit kann nicht länger ignoriert werden“, kritisierte auch der für Mexiko zuständige Sprecher der Organisation, Rupert Knox und forderte Fortschritte bei der Strafverfolgung, egal ob Kriminelle oder Staatsvertreter dieses Menschenrechtsverbrechen begehen.
Bis 2011 gab es den Straftatbestand des gewaltsamen Verschwindenlassens in Mexiko nur in sieben Bundesstaaten und im Bundesgesetz. Auch Mexiko hat die seit 2010 in Kraft getretene Internationale Konvention gegen das Gewaltsame Verschwinden ratifiziert. (bh)