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Schärfere Strafen für Menschenhandel

Die EU-Justizminister haben sich auf strengere Strafen für Menschenhandel geeinigt. Die Minister billigten am Freitag in Brüssel einen mit dem Europaparlament ausgehandelten Kompromiss. Vorgesehen ist unter anderem, dass Menschenhandel in der EU künftig mit Höchststrafen von fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet wird. In schweren Fällen sollen zehn Jahre möglich sein, etwa wenn Kinder die Opfer sind.

EU-Staatsbürger sollen künftig auch dann für Menschenhandel bestraft werden können, wenn die Straftat im Ausland begangen wurde. Vorgesehen ist auch, Opfer in den Verfahren und beim Aufenthaltsrecht in besonderem Maße zu schützen. Für Kinder sind besondere Schutzmaßnahmen geplant. Wurden Opfer von Menschenhandel gezwungen, sich an strafbaren Handlungen zu beteiligen, soll von Strafen abgesehen werden können. Verpflichtende Strafen für Kunden von Zwangsprostituierten sind nicht vorgesehen. Allerdings werden die EU-Staaten in dem Kompromiss "ermutigt", Strafen für Personen vorzusehen, die sexuelle Dienstleistungen von Opfern des Menschenhandels in Anspruch nehmen.

Die Neuregelung soll in allen EU-Staaten außer Großbritannien und Dänemark gelten. Beide Staaten haben allerdings die Möglichkeit, sich später den EU-Vorschriften anzuschließen. Nach der für Mitte Dezember vorgesehenen Zustimmung des Europaparlaments sollen die verschärften Regeln formell beschlossen werden.
Quelle: kna

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