Sandra Torres darf nicht für Präsidentschaft kandidieren
Die ehemalige First Lady Sandra Torres darf nicht zu den guatemaltekischen Präsidentschaftswahlen im September dieses Jahres antreten. Diese Entscheidung des Obersten Wahlgerichts (TSE) wurde am Mittwoch in Guatemala-Stadt bekannt. Da die Verfassung des zentralamerikanischen Landes es untersagt, dass Familienmitglieder von Regierungschefs ihnen im Amt folgen können, hatte Torres sich im April von ihrem Ehemann und derzeitigen Staatschef Guatemalas Alvaro Colom scheiden lassen. So wollte sie trotz aller rechtlichen Hürden ihre Kandidatur ermöglichen.
Der Direktor der Bürgerregistrierung Miguel Solís, der die Entscheidung gegen die Kandidatur von Torres unterschrieb, bezeichnete die Scheidung als Betrug am Gesetz. Sie sei schließlich nur vollzogen worden, um die Verfassung zu umgehen, sagte er. Das Oberste Wahlgericht hat bisher keine öffentliche Erklärung für seine Entscheidung abgegeben
Torres geht notfalls bis vor das Verfassungsgericht
Die Regierungspartei Unidad Nacional de la Esperanza (UNE) kündigte bereits einen Tag nach der Entscheidung an, gegen diese vorgehen zu wollen. Ein Team von Anwälten arbeite bereits an dem rechtlichen Widerspruch, verkündetet Parteisprecher Edgar Debet. Durch den Widerspruch will Torres erreichen, dass der Wahlgerichtshof seine Entscheidung widerruft. Sollte dies nicht erfolgreich sein, will Torres vor den Obersten Gerichtshof und sogar vor das Verfassungsgericht des Landes ziehen.(aj)