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Mexiko |

Parlamentarier lehnen Unterzeichnung von ACTA-Vertrag ab

Die ständige Kommission des mexikanischen Kongresses hat einstimmig die Unterzeichnung des internationalen Handelsabkommens ACTA gegen Produktpiraterie abgelehnt. Zur Begründung hieß es, einige im Vertragstext enthaltene Artikel seien verfassungswidrig, da sie das Grundrecht auf Meinungsfreiheit beeinträchtigen und möglicherweise zu Zensur im Internet führen. Die Kommission vertritt die Abgeordneten während der Parlamentsferien.

Das umstrittene Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) entstand 2006 auf Initiative von Japan und den USA. Zwei Jahre darauf schlossen sich weitere Staaten an die ebenfalls der Ansicht sind, dass Autorenrechte durch Abkommen der Welthandelsorganisation WTO nur unzureichend geschützt seien.

Regierung Calderón ignorierte Votum der Senatoren

Der scheidende mexikanische Präsident Felipe Calderón hatte vor kurzem überraschend die Unterzeichnung des umstrittenen ACTA-Abkommens durch das staatliche Institut für Industrieeigentum (IMPI) bekannt gegeben und damit einen Beschluss des mexikanischen Senats vom Juni 2011 ignoriert. Ein Botschafter Mexikos hatte den Vertrag am 11. Juli in Japan unterzeichnet. Da die mexikanischen Parlamentarier dem Abkommen zustimmen müssen, damit es in Kraft treten kann, bleibt die Unterzeichnung des Vertrages zunächst ohne Wirkung.

Die mexikanischen Abgeordneten forderten zudem Wirtschaftsminister Bruno Ferrari, José Rodrigo Roque Díaz und Vertreter des Außenministeriums auf, sich zur Unterzeichnung von ACTA vor dem Parlament zu erklären.

Telekommunikationsbehörde fürchtet Einschränkungen

Bereits am 24. November 2010 hatte sich die staatliche Telekommunikationskommission (Cofetel) gegen die Unterzeichnung des Abkommens ausgesprochen. Die Regelungen „könnten das Wachstum des Netzes behindern“, hieß es aus der Behörde.

Bisher haben die USA, Australien, Kanada, Südkorea, Japan, Marokko, Neuseeland und Singapur das ACTA-Abkommen unterzeichnet. Das Europaparlament hatte, nach Protesten aus der Bevölkerung in mehreren EU-Staaten, unter anderem auch in Deutschland, am 4. Juli den Vertrag abgelehnt. Spanien hat den Vertrag jedoch bereits unterzeichnet, während Deutschland und Polen um mehr Zeit baten, um die Problematik gründlich zu analysieren. (bh)

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