Oaxaca: Wasserbehörde muss Indigene konsultieren
Nach einem siebenjährigen Rechtsstreit um Wassernutzung in den indigenen Territorien der Gebirgsregion Valles Centrales im südmexikanischen Oaxaca hat ein Bundesgericht zugunsten der indigenen Kläger entschieden. Die mexikanische Wasserbehörde (Conagua) hatte in einem Dekret die Grundwasserentnahme eingeschränkt und für die Wasserentnahme Gebühren verlangt.
Dies war vor allem für die Kleinbauern problematisch. Wie die mexikanische Tageszeitung „La Jornada“ berichtet, verschärfte sich die Wasserknappheit im Zeitraum von 2000 bis 2005 trotz der Maßnahme der Conagua.
Conagua hat Revision eingelegt
Carmen Santiago Alonso vom Menschenrechtszentrum „Flor y Canto“ begrüßte in einer Pressekonferenz das Urteil und erklärte, es stütze nicht nur die Rechte der indigenen Völker sondern könne auch dazu beitragen, weitere Konflikte bei denen sich übergeordnete Behörden und lokale Regelungen indigener Gemeinden auf ihren Territorien gegenüberstehen, zu lösen.
Seit 2007 hätten die Bewohner zudem erfolgreich Projekte durchgeführt, um Regenwasser aufzufangen, so Santiago. Der Grundwasserspiegel sei seither von 25 auf 20 Meter gestiegen.
Die Behörde ist nun verpflichtet, das Gesetz zu überarbeiten und die zapotekischen Bewohner der Region zu konsultieren. Die Conagua hat gegen das Urteil Revision eingelegt. (bh)