Mütter protestieren gegen gewaltsames Verschwindenlassen
Eine am vergangenen Montag mit einem Gedenkakt in der nordmexikanischen Stadt Chihuahua gestartete „Karawane der nationalen Würde“ ist am gestrigen Abend in Mexiko-Stadt eingetroffen. Die mehr als 150 Mütter und Angehörigen von gewaltsam Verschwundenen aus ganz Mexiko haben den heutigen Muttertag ausgewählt, um mit öffentlichen Aktionen in der Hauptstadt von der Generalstaatsanwaltschaft erneut Aufklärung in den oftmals seit Jahren ungeklärten Fällen zu fordern.
Darunter sind Fälle wie der von Jesús Piedra Ibarra, der 1975 von Sicherheitskräften verhaftet wurde und dessen Verbleib bis heute unbekannt ist. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft des Bundesstaates Chihuaha sind allein in diesem Bundesstaat in den letzten drei Jahren 299 Personen gewaltsam verschwunden, 14 Menschen verschwanden allein in diesem Jahr, wie die mexikanische Tageszeitung „La Jornada" berichtet. Die Menschenrechtsorganisation Fundem, die auch die Karawane organisiert, dokumentierte 300 weitere Fälle im Zeitraum von 1993 bis 2000.
Aktionen in El Salvador und Honduras
Die Mütter und weitere Angehörigen der Vermissten aus Nuevo León, Coahuila und Tamaulipas reisen mit Bussen durch Mexiko. Sie führen während der Karawane in verschiedenen Städten Informationsveranstaltungen, Pressekonferenzen und Demonstrationen durch, um auf die Menschenrechtsverletzungen gegenüber ihren Angehörigen aufmerksam zu machen.
Zeitgleich finden auch in El Salvador und Honduras Protestaktionen statt. So demonstrierten gestern laut Presseberichten Dutzende Angehörige von Verschwundenen vor der mexikanischen Botschaft in San Salvador gegen den ungeklärten Verbleib von Migranten auf ihrem Weg in die USA. Für heute hat das „Komitee der Angehörigen von Verschwundenen aus El Progreso“ (COFAMIPRO) aus Honduras in El Progreso (Provinz Yoro) mehrere Veranstaltungen, darunter auch eine Demonstration und eine Pressekonferenz geplant.
UN-Konvention gegen „gewaltsames Verschwindenlassen“
Am 23. Dezember trat die UN-Konvention gegen gewaltsames Verschwindenlassen in Kraft. Sie gilt jedoch nicht rückwirkend. Die Konvention definiert gewaltsames Verschwindenlassen als „Arrest, Festnahme, Entführung oder jegliche andere Form des Freiheitsentzugs, die auf das Agieren staatlicher Einheiten oder auf Personen oder Gruppen von Personen zurückgehen, welche mit Autorisierung, Hilfe oder Einverständnis des Staates handeln, wobei der weitere Verlauf davon gekennzeichnet ist, dass dieser Freiheitsentzug von Seiten des Staates verneint oder das Schicksals oder der Verbleib der verschwundenen Person verdunkelt und damit der Rechtsschutz verweigert wird.“ (bh)