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Mexikanischer Staat verurteilt im Fall Digna Ochoa

Der Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte hat den mexikanischen Staat wegen schwerwiegender Mängel bei der Untersuchung des Todes der Menschenrechtsanwältin Digna Ochoa verurteilt. Der Fall muss neu aufgerollt werden.

"Damit es nicht vergessen wird" steht auf der Wand im Viertel Olivia del Conde in Mexiko-Stadt. Foto (Symbolbild): Adveniat/Jürgen Escher

"Damit es nicht vergessen wird" steht auf der Wand im Viertel Olivia del Conde in Mexiko-Stadt. Foto (Symbolbild): Adveniat/Jürgen Escher

Für die Familie Ochoa ist das Urteil des Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte vom 21. Januar ein „historisches, mit weitreichenden Folgen für Mexiko und Lateinamerika“. Die Richter der höchsten juristischen Instanz Lateinamerikas im costa-ricanischen San José bestätigten: Es hat elementare Fehler bei den Ermittlungen im Fall der mutmaßlich ermordeten Rechtsanwältin Digna Ochoa gegeben. Am 19. Oktober 2001 war die 37-jährige Juristin mit zwei Schussverletzungen tot in ihrem Büro in Mexiko-Stadt aufgefunden worden. Obwohl die Rechtsanwältin, die auch politische Gefangene in den Bundesstaaten Chiapas und Guerrero verteidigt hatte, Morddrohungen erhalten hatte, kamen die Ermittlungsbehörden zu der Einschätzung, dass es sich um einen Selbstmord gehandelt habe. 

Eklatante Ermittlungsfehler

Dagegen hatte sich die Familie Ochoas, vertreten durch den Bruder der Ermordeten, Jesús Ochoa, gewehrt und auf die Kampfspuren am Tatort hingewiesen. „Vom ersten Augenblick an wussten wir, dass man sie ermordet hatte“, erklärte er am vergangenen Wochenende in Mexiko Stadt gegenüber der Presse. Für die Familie ist das Urteil der Richter in San José ein Erfolg, für den mexikanischen Staat hingegen ein Desaster, denn das Urteil weist den Institutionen eklatante Versäumnisse nach.

So sei die Untersuchung des Verbrechens "aufgrund der Anwendung von Geschlechterstereotypen von Beginn an voreingenommen" gewesen. Zudem seien intime und persönliche Details aus dem Leben der Anwältin "mit dem Ziel, ihre Glaubwürdigkeit in Frage zu stellen", überbewertet worden, so steht es im Urteil des Gerichtshofs. 

Gericht mahnt Justizreform und Wiedergutmachung an

Das ist für die "Aktionsgruppe für die Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit" (Grupo de Acción por los Derechos Humanos y la Justicia Social) ein klares Zeichen, dass der mexikanische Staat das Recht auf Leben der Anwältin, aber auch ihre Würde und Ehre verletzt habe. Darüber hinaus weist das Urteil den mexikanischen Staat auch an, konkrete Reformen durchzuführen sowie Maßnahmen zur Wiedergutmachung zu leisten. Demzufolge muss der mexikanische Staat eine Sonderstaatsanwaltschaft zur Untersuchung von Verbrechen gegen Menschenrechtsaktivisten und Journalisten gründen sowie eine Verfassungsreform einleiten, um die Unabhängigkeit und Autonomie der Sachverständigen und Gutachter zu garantieren. 

Auf das Urteil haben sowohl das Innen- als auch das Außenministerium reagiert und angekündigt, es umsetzen zu wollen. Ein positives Zeichen, aber die Erfahrungen in der Vergangenheit mit den Urteilen der höchsten juristischen Instanz der Region zeigen, dass das dauern kann. Genau darauf machte auch die "Aktionsgruppe für die Menschenrechte und die soziale Gerechtigkeit" aufmerksam, die in einer Presseerklärung darauf hinwies, dass der politische Wille der Regierung bei der Umsetzung des Urteils fundamental sei. Das zeige nicht zuletzt die fortwährende Krise der Menschenrechte in Mexiko und die omnipräsente Straflosigkeit im Lande. Im Fall Digna Ochoa, längst ein Signal für die mexikanische Gesellschaft, sind die Behörden nun erneut angehalten zu ermitteln. 

Text: Knut Henkel

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