Leopoldo Lopez muss vor Gericht
Die venezolanische Justiz hat entschieden, dass der Oppositionsführer Leopoldo Lopez sich wegen Anstiftung zur Gewalt vor Gericht verantworten muss. Der Politiker hatte sich im Februar den Behörden gestellt, nachdem bei einem Massenprotest wenige Tage zuvor drei Menschen ums Leben gekommen sind und ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde. Die Richterin Adriana Lopez gab die Entscheidung am frühen Mittwochmorgen bekannt. Der Prozess wird im August beginnen und soll die Rolle Lopez bei den Ausschreitungen am 12. Februar genauer zu beurteilen. Neben Anstiftung zur Gewalt wird der Politiker außerdem wegen Brandstiftung und Beschädigung von Privateigentum angeklagt. Sollte das Gericht ihn für schuldig befinden, drohen ihm bis zu 10 Jahre Haft.
Politisch motivierte Entscheidung?
Die Anhänger von Leopldo Lopez werfen der venezolanischen Justiz vor, dass die Entscheidung der Richterin politisch motiviert sei. Auch die Voluntad Popular kritisierte den Entschluss: "Es wurde keine Gerechtigkeit verübt", gab die Partei im Anschluss an die Bekanntmachung via Twitter an. Juan Carlos Guitierrez, einer der Anwälte von Leopoldo Lopez, beschrieb, dass die Möglichkeiten der Verteidigung sehr eingeschränkt gewesen sind: "Alle Beweise, Belege und Zeugen, um den Fall zu beleuchten, wurden abgelehnt." Er erwartet für den Hauptprozess im Sommer eine ähnliche Situation, sagte der Jurist gegenüber dem Radiosender Unión Radio.
Leopoldo Lopez hatte zu Beginn des Jahres eine entscheidende Rolle bei den Massenprotesten gegen die Regierung von Nicolas Maduro gespielt. Monatelang gingen zehntausende Venezolaner auf die Straßen. Die Proteste endeten teilweise gewalttätig und bisher starben 42 Menschen bei Ausschreitungen. Die Regierung macht die Opposition für die ausufernde Gewalt verantwortlich. Seit April stehen die beiden Seiten in Verhandlungen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Derzeit stockend diese jedoch, da die Opposition die Freilassung aller fordert, die während der Proteste festgenommen wurden. (aj)