Kuba ändert Reisebestimmungen für seine Bürger
Die kubanische Regierung hat gestern lang angekündigte Veränderungen der Reisebestimmungen für kubanische Staatsbürger bekannt gegeben. Demnach müssen Kubaner ab dem 14. Januar 2013 keine Ausreiseerlaubnis mehr beantragen. Die "Carta Blanca" (Weiße Karte) genannte Bescheinigung wird abgeschafft. Für die Ausreise genügen ab Mitte Januar 2014 ein gültiger Reisepass sowie ein Visum des Ziellandes.
Verlängerung der Reisedauer auf 24 Monate
Zudem wird der Zeitraum verlängert, den kubanische Staatsbürger im Ausland bleiben können. War es Kubanern bisher nur gestattet, sich bis zu elf Monaten am Stück außer Landes aufzuhalten, so sind es nun 24 Monate. Laut Außenministerium, so die Nachrichtenagentur Púlsar, muss zum Reisen künftig auch keine Einladung mehr vorgelegt werden.
Die Änderung der Bestimmungen wurde umfangreich in den kubanischen Medien präsentiert, so erschienen eine Mitteilung und ein Kommentar in der Tageszeitung Granma, das Thema wurde zudem vom Fernsehen und von Onlineportalen aufgegriffen. Eine seit langem angekündigte Erleichterung der Reisebestimmungen ist eine der am dringendsten von der Regierung Raúl Castro erwarteten Reformen.
Weiterhin Einschränkungen zum Schutz von Humankapital
Allerdings behält sich der Staat auch in Zukunft vor, die Ausreise in bestimmten Fällen nicht zu erlauben. Bisher wurde beispielsweise Medizinern und anderem hochgebildeten Personal häufig die Ausreise für einen gewissen Zeitraum nicht gestattet. Auch im neuen Gesetz wird in Artikel 23 f bestimmt, dass die Ausstellung eines Reisepasses unter anderem zum Erhalt „qualifizierter Arbeitskraft für die wirtschaftliche, soziale und wissenschaftlich-technische Entwicklung, so wie aus Sicherheitsgründen und zum Schutz staatlicher Informationen“ verweigert werden kann.
Mit der jetzigen Anpassung der Migrationspolitik schütze sich der kubanische Staat vor „subversiven“ Plänen der Einmischung seitens der USA und seiner Verbündeten, so die Zeitung Granma. „Aus diesem Grund behalte man sich vor, dass durch die kubanische Revolution geschaffene Humankapital zu schützen und einem „Raub von Talenten“ entsprechend zu begegnen. (bh)