Kritik am geplanten Opfergesetz
Soziale Organisationen und Vereinigungen von gewaltsam Vertriebenen kritisierten am 26. März in einer Erklärung das geplante Opfergesetz. Der Entwurf wird diese Woche im kolumbianischen Parlament diskutiert und von den Organisationen als unzureichend angesehen.
So bemängelten sie, dass der Gesetzentwurf keine umfassende Entschädigung von Opfern vorsehe. Viele Menschen seien nicht nur gewaltsam vertrieben worden, sondern hätten auch Folter, Vergewaltigung, Mord und Morddrohungen erleiden müssen.
Opfer von Paramilitärs nicht berücksichtigt
Zudem würden zwar Opfer von Vertreibung ab 1986 anerkannt, eine Wiedergutmachung sei aber nur für Fälle nach dem 1. Januar 1991 vorgesehen. Auch fänden Opfer von paramilitärischen Einheiten im Gesetz keine Berücksichtigung. Die staatlichen Sicherheitskräfte sähen diese Gruppen als gewöhnliche Kriminielle. Damit würde der Staat jedoch ignorieren, dass es sich sich bei ihnen auch um Kräfte handele, die vorgeblich demobilisiert worden seien, in Wahrheit jedoch weiter als bewaffnete Gruppen agierten.
Bisher habe es außerdem noch keine Bemühungen gegeben, die Forderungen der Vertriebenen anzuhören, so dass sie in das Gesetz mit einfließen könnten.
„Wir sind sehr besorgt. Wir fürchten, dass das jetzt erarbeitete Gesetz nur dazu dient, Verstöße gegen die Verfassung festzuschreiben“, heißt es in der Erklärung der Organisationen. (bh)
Quelle: Adital