Klage gegen Misshandlung von Journalisten
Wegen der Entführung und Misshandlung des Inter Press Service-Fotografen Fernando Fiedler ist der Verband der Auslandspresse in Chile vor Gericht gezogen. "Angriffe der Polizei auf die Presse laufen leider nach einem systematischen Muster ab", kritisierte der Vorsitzende des Chilenischen Korrespondentenverbands, Mauricio Weibel.
Etliche Medienvertreter seien willkürlich festgenommen und misshandelt worden, erklärte Weibel gegenüber Inter Press Service (IPS). Im Fall von Fiedler habe die Polizei auch die Fotoausrüstung konfisziert und Bilder gelöscht. Der Journalist sei später zusammen mit anderen verhafteten Kollegen wieder freigelassen worden.
Nachdem im vergangenen Jahr noch vorwiegend Vertreter chilenischer Medien Opfer der Gewalt wurden, nimmt die Polizei inzwischen auch die ausländische Presse ins Visier.
Fiedler wurde am 6. Oktober attackiert, als er mit der Kamera dokumentierte, wie die Militärpolizei (Carabiñeros) mit großer Brutalität gegen protestierende Studenten in Innenstadt von Santiago de Chile vorging. Auf die Demonstranten war auch geschossen worden.
Bildmaterial vernichtet
"Sie brachten mich auf ein Kommissariat, wo mich mehrere Polizisten misshandelten und mir meinen Fotoapparat wegnahmen", berichtete Fiedler. Die Bilder seien gelöscht worden. Fiedler und der Journalistenverband strengten am 14. Oktober eine Klage gegen die Carabineros wegen Entführung, Verletzung ihrer Dienstpflicht, Sachbeschädigung und Belästigung an.
Wie der Anwalt des Klägers, Cristian Cruz, erklärte, wurde Fiedler ohne Angabe von Gründen oder Vorlage eines Haftbefehls zum Einsteigen in ein Polizeiauto gezwungen. In einer Polizeikaserne sei er dann misshandelt worden. "Jeder Angriff auf einen Journalisten ist eine Attacke gegen die Meinungsfreiheit. Genau die steht heute in Frage", kommentierte Weibel.
"Die Polizei kann nicht beliebig Aktivitäten unterdrücken", monierte Frank La Rue, UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Meinungsfreiheit. Übergriffe auf die Presse seien unzulässig. Außerdem dürfe journalistisches Material nur in Ausnahmefällen und nur nach richterlicher Anordnung im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen beschlagnahmt werden.
Pamela Sepúlveda, IPS-Weltblick