Katholische Kirche regelt Umgang mit Diktatur-Archiv
Die Katholische Bischofskonferenz in Argentinien hat in einem Protokoll den Zugang für Diktatur-Opfer und Familienangehörigen von Verschwundenen zu den Kirchenarchiven geregelt. Über 3.000 Dokumente aus der Zeit der rechten Militärdiktaturen von 1976 bis 1983, die in bisher nicht zugänglichen Räumen der Apostolischen Nuntiatur des Vatikans in Buenos Aires und der argentinischen Vertretung beim Heiligen Stuhl in Rom gelagert waren.
Die Zugangsregelung zu den Archiven schließt sich an einen Prozess der Deklassifizierung, Systematisierung und Digitalisierung der Unterlagen an, die von Papst Franziskus für die historische Aufarbeitung der Mitverantwortung der Katholischen Kirche bei Menschenrechtsverbrechen freigegeben worden waren. Franziskus hatte damit ein Versprechen gegenüber Menschenrechtsorganisationen eingelöst, berichtet die Tageszeitung "El Clarín" am Donnerstag, 18. Mai 2017.
"Mit dem Protokoll werden die Regeln für Anfragen gesetzt", so die Bischofskonferenz in einer Presseerklärung. Zugangsberechtigt seien "die Opfer, Angehörige von Verschwundenen und Verhafteten, und, im Falle von Kirchenangestellten und Geistlichen, ihre jeweiligen Bischöfe oder höheren Vorgesetzten", so die Kirche zum Personenkreis der Antragsteller. Eine weitere Öffnung, etwa für Journalisten, sei ausgeschlossen, da es sich um "sensibles Material" handele, so Bischof Carlos Malfa gegenüber "El Clarín". Menschenrechtsorganisationen kritisieren den beschränkten Zugang als "Stückwerk" und "zu spät". (bb)