Justiz befindet Télam-Entlassungen für unzulässig
Ein argentinisches Gericht hat die Entlassungen der halbstaatlichen Nachrichtenagentur Télam Anfang Juni dieses Jahres für unrechtmäßig erklärt. Das Urteil erging am Donnerstag, 23. August 2018, fünf Betroffene hatten geklagt. Der Richter begründet seine Entscheidung damit, dass es bei betriebsbedingten Kündigungen im Krisenfall gewisse Richtlinien zu beachten gibt, an die sich das Unternehmen nicht gehalten hätte. Der Rahmen der Umstrukturierung habe außerdem jegliche Zumutbarkeit überschritten, hieß es in dem Urteil.
Die Agentur hatte vor zwei Monaten rund 350 Mitarbeiter - das entspricht 40 Prozent der Belegschaft- entlassen, um die Kosten zu senken. Der Betrieb sei zu aufgeblasen und würde somit ungerechtfertigte Kosten verursachen, hieß es von der Seite der Unternehmensführung. Die Betroffenen hatten die Maßnahme von Beginn an heftig kritisiert und in den vergangenen Wochen immer wieder Protestaktionen organisiert. Fünf der Betroffenen hatten Klage eingereicht und haben nun Recht bekommen.
Eine Einigung möglich?
Das Gericht veranlasste Télam dazu, diese Mitarbeiter wieder einzustellen. Die Belegschaft feierte das Urteil als großen Erfolg. „Die Entscheidung ist eine gerichtliche Anerkennung des Kampfes, den die Arbeiter seit 60 Tagen führen. Wir hoffen, dass die Regierung jetzt den gesunden Menschenverstand einschaltet und eine politische Lösung anbietet“, sagte der Abgeordnete Mariano Suarez.
Der Direktor des Argentinischen Bundes für öffentliche Medien Hernán Lombardi hat per Mitteilung verkünden lassen, dass er dem Urteil des Gerichts folgen und die fünf Mitarbeiter wieder anstellen werde. Dafür müssten jedoch ebenso viele andere Angestellte gekündigt werden. Das Unternehmen verfüge nicht über die finanziellen Mittel, um die Zahl der Mitarbeiter zu erhöhen. (aj)