Islamisches Kopftuch ist Grundrecht
Nachdem das Direktorium einer Grundschule einem neunjährigen Mädchen das Tragen ihres Kopftuches verbieten wollte, hat sich die Regierung in Santiago de Chile hinter die Muslimin gestellt. »In unseren Schulen darf es keine Art der religiösen Diskriminierung geben. Wir müssen die Multikulturalität und Vielfalt in Chile respektieren«, verteidigte Bildungsminister Joaquín Lavín am Sonntag das »Recht der Minderjährigen auf den Gebrauch des islamischen Kopftuches«.
Die »Mozart«-Grundschule im Hauptstadt-Stadtteil La Reina hatte den Eltern kürzlich mitgeteilt, ihre Tochter könne für das neue Schuljahr nicht eingeschrieben werden. Yasmín Elsayed war gerade neun Jahre alt geworden, und hatte damit begonnen, ihr Gesicht zu verhüllen. Dies verstoße gegen die Kleiderordnung der Schuluniformen, so die Schulleitung.
Am Sonntag hatte sich Bildungsminister Lavín im Islamischen Kulturzentrum mit der Familie des Mädchens getroffen, anwesend waren auch die Botschafter aus dem Irak, Iran, Libanon und Jordanien. »Das Bildungsgesetz schützt das Recht von Yasmín ihr islamisches Kopftuch zu tragen, zusammen mit der Uniform«, so der Bildungsminister. Das Kopftuch sei nicht mit verbotenen Tätowierungen oder Piercings zu vergleichen, dahinter stehe ein »tiefer religiöser Glauben«. Beunruhigt äußerte er sich über die wachsende Diskriminierung von Moslems in der chilenischen Gesellschaft. (bb)