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Mexiko |

Internationaler UNO-Gedenktag gegen das Verschwindenlassen

In Mexiko City findet heute zum internationalen Tag der Verschwundenen ein Protestmarsch von der kolumbianischen Botschaft zur Unabhängigen Nationalen Universität Mexikos (UNAM) statt. Vor der Universität soll der Dokumentarfilm „De luto visten los héroes“ (Die Helden tragen Trauer) gezeigt werden. Am 31. August wird am gleichen Ort das Buch „Sucumbíos, historia de una infamia“ (Sucumbíos, Geschichte einer Schande) präsentiert.

Aus Anlass des Gedenktages und aufgrund der Tatsache, dass das Verschwindenlassen in Mexiko noch immer aktuell ist, hat die Nationale Kampagne gegen das Erzwungene Verschwinden ein Programm gestaltet, dass die Aufmerksamkeit der Bevölkerung wecken will, um dieses Verbrechen zu bekämpfen. Hauptziel ist es, die Opfer lebend zu befreien und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Familienangehörige werden als Terroristen diffamiert

Vorgesehen ist zudem ein Aktionstag gegen die Kriminalisierung des öffentlichen Protestes im Kampf gegen das Verschwindenlassen. Denn Aktivisten und Verteidiger der Menschenrechte, die zu diesem Zweck protestieren, würden häufig als Terroristen diffamiert, beklagt die Kampagne. Alle sozialen Organisationen, Familienangehörigen der Opfer sowie die mexikanische Bevölkerung sind aufgerufen, daran teilzunehmen.

Im vergangenen Jahr haben die Vereinten Nationen (UNO) offiziell den 30. August zum Internationalen Tag der Verschwundenen erklärt. Vorrangegangen war ein Antrag des Bündnisses vom Verband der Angehörigen der Opfer des Erzwungenen Verschwindens (Fedefam).

Internationales Einkommen seit 2006

2006 wurde von der UNO-Generalversammlung ein internationales Übereinkommen über den Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen angenommen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten demnach, das Verschwindenlassen von Personen durch die Gesetzgebung zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Außerdem werden ihnen folgende Verpflichtungen auferlegt: die geheime Haft wird verboten, Freiheitsentzug darf nur in offiziell anerkannten und überwachten Einrichtungen stattfinden, in denen alle Gefangenen registriert sind und das Recht jedes Häftlings, die Verfassungs- oder Gesetzmäßigkeit seiner Festnahme vor Gericht anzufechten wird garantiert. Weiter sichert die Konvention das Recht auf Wahrheit und auf Wiedergutmachung für Opfer und deren Angehörige, sowie das Recht, Vereine und Organisationen für den Kampf gegen das Verschwindenlassen zu bilden. Der Vertrag wurde am 10. Juli 2012 von 91 Staaten unterzeichnet und von 33 ratifiziert. (cmg)

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