Indigene klagen Regierung vor UN-Menschenrechtsrat an
Das indigene Volk der Ngöbe hat Panamas Regierung vor dem UN-Menschenrechtsrat angeklagt. Als Gründe wurden Rückschritte bei der Umsetzung internationaler Rechtsgarantien und die generelle Behandlung der Ngöbe der Gemeinde Charco de la Pava genannt. Deren Vertreterin Isidro Acosta sprach vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf über die Schwierigkeiten, mit denen die indigene Bevölkerung Panamas generell konfrontiert ist.
Die Ngöbe speziell werden von dem Bau des Staudamm-Megaprojekts „Chan 75“ bedroht. Im März diesen Jahres hatten die Bewohner von Charco de la Pava gegenüber dem UN-Sonderberichterstatter für indigene Völker, James Anaya, ihre tiefe Sorge zum Ausdruck gebracht. Der Bau des Staudamms wurde begonnen, ohne die Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
Gewalttätiges Vorgehen von Sicherheitskräften
Für große Empörung hatte außerdem die Gewalt panamaischer Sicherheitskräfte gesorgt, die am 10. Juni in Changuinola in der Provinz Bocas del Toro zwei indigene Landarbeiter erschossen, die an einer friedlichen Demonstration teilgenommen hatten. Zudem waren mehr als 500 Verletzte zu beklagen. Isidro Acosta bat nun vor dem UN-Menschenrechtsrat die internationale Gemeinschaft, Panamas Regierung dazu anzuhalten, die Verfolgung indigener Vertreter einzustellen. Den indigenen Völkern würden in Panama systematisch die Menschenrechte vorenthalten. Einen ständigen Konfliktherd stellen außerdem Bergbauaktivitäten dar. Die Gebiete der Ngöbe umfassen rund 70% der Waldfläche Panamas. Der Staat setzt keinen rechtlichen Rahmen und unterlässt es, die Landrechte der Indigenen zu garantieren. (bs)
Quelle: Adital