Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Bolivien |

Indigene Justiz garantiert Menschenrechte

Boliviens neue Verfassung verspricht die »Dekolonisierung der Justiz« und will dafür die traditionelle Rechtsprechung indigener Gemeinden stärken. Seitdem werfen Kritiker der Linksregierung von Präsident Evo Morales die »Legalisierung von Lynchjustiz«, den »Rückfall ins Mittelalter« und die Einführung einer »Indio-Scharia« vor.

Abseits vom medial orchestrierten Polit-Gepolter hat eine Expertenkommission im bolivianischen Senat seit Monaten an klaren Regeln zur Abgrenzung zwischen der indigenen Justiz und bestehendem bürgerlichen Recht gearbeitet. Am Mittwoch war es dann soweit. Senatspräsident René Martínez von der regierenden Partei »Bewegung zum Sozialismus« (MAS) gab die Verabschiedung des »Gesetzes zur Abgrenzung der Gerichtsbarkeit« bekannt. Das Gesetz könne jetzt an die Abgeordnetenkammer weitergereicht werden.

Vier Monate lang hatte die Senats-Expertenkommission, die sich aus Vertretern aller Parteien, sozialen Bewegungen und Indigenen-Verbänden zusammensetzte, über die juristischen Feinheiten zur »indigenen, originären und bäuerlichen Justiz« beraten. Nötig gemacht hatte dies die neue Verfassung zur »Neugründung Boliviens«, die nach einem Volks-Referendum im Januar 2009 in Kraft getreten ist.

Gerichtsbarkeiten auf Augenhöhe

Seitdem genießt die traditionelle Rechtsprechung Artikel 179 neben der gewöhnlichen Gerichtsbarkeit »gleiche Hierarchie«. Die neue Magna Charta kennt eine Vierteilung der Justiz-Zuständigkeiten. Als Hüter der Verfassung wacht das Oberste Verfassungsgericht über die Einhaltung des Grundgesetzes des »Einheitlichen, plurinationalen, kommunitären, sozialen Rechtsstaates« Bolivien.

Den Titel »Republik« hat das multiethnische Land zwischen Anden und Amazonas längst abgelegt, hatte die Unabhängigkeit von Spanien im Jahre 1825 doch einzig und allein einer weißen Elite der Minderheit Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit gebracht. Die als Hemmschuh für »Fortschritt und Moderne« abgestempelten »Indios« blieben wie zu Kolonialzeiten billige Arbeitskräfte. Trotz ihrer zahlenmäßigen Mehrheit wurden sie an den Rand der Gesellschaft gedrängt.

Nicht alles hat sich mit der neuen Verfassung im vergangenen Jahr geändert. Die bürgerlich-europäische Rechtsprechung wird weiterhin vom Obersten Gerichtshof, den Departamento-Gerichtshöfen, den untergeordneten Gerichten und seinen Richtern ausgeübt. Auch bleibt die eigenständige Gerichtsbarkeit für Streitfälle in Landwirtschaft und Umweltfragen bestehen.

Unklar war bisher einzig geblieben, welchen Rechtsbereich die neu geschaffene indigene Gerichtsbarkeit abdecken würde, was jedoch nicht heißt, dass die erstmals in der Geschichte eines lateinamerikanischen Landes vom Volk gewählte Verfassungsgebende Versammlung diese wichtige Frage vergessen, oder wie oft behauptet wurde, schlicht übergangen hatte. An die Politik hatte Artikel 179 explizit den Auftrag gegeben, für die Schaffung von »genau bestimmten Gerichtsbezirken« zu sorgen. Auch über die Abgrenzung der Kompetenzen saß die Senatskommission zu Rate.Wer richtet über Kapitalverbrechen wie Mord, wer über Viehdiebstahl oder Vergewaltigung?

Kampagne gegen Justiz-Reform

In der Zwischenzeit hatte es im Blätterwald ordentlich geraschelt. Die Regierungspartei hege einen »Hass auf alles Weiße«, Präsident Evo Morales wolle »die Zeit 500 Jahre zurück drehen«, es drohe der „Rückfall ins Mittelalter«, schrieb Carlos Morales Peña, Chefredakteur der Tageszeitung La Prensa und malte ein »Königreich des indigenen Faschismus« an die Wand. Wegen ihrer engen Beziehung zu den sozialen Bewegungen setzte er den MAS mit Europas Faschisten in Italien und Deutschland gleich.

In derselben Zeitung, die wie El Deber (Santa Cruz), El Alteño (El Alto), Los Tiempos (Cochabamba), El Nuevo Sur (Tarija), El Correo (Sucre), El Potosí (Potosí) und dem TV-Sender PAT zum nationalen Medienkonsortium Grupo Líder gehört, stellte der Kommentator Guillermo Mariaca Iturri einen direkten Zusammenhang her - zwischen der in der neuen Verfassung geplanten kommunitären Rechtsprechung und Fällen von Lynchjustiz. »Die Verbindung von Machtmissbrauch des Staates mit der politischen Lynchjustiz durch einige soziale Bewegungen macht die Tyrannei möglich«, sagte der Jesuitenpater. Die linke Regierung bezichtigte er der »ideologischen Täterschaft« zur Durchsetzung ihres »Machtprojekts« durch Anstiftung des »Pöbels« zum Mord.

Mit einem Schlag waren Lynchmorde in den Fokus der Berichterstattung gerückt. Das in ganz Lateinamerika beobachtete Phänomen der Selbstjustiz aufgebrachter Nachbarn gegen Diebe und Einbrecher fand Eingang in die täglichen Nachrichtensendungen, was den Eindruck verstärkte, die Justiz-Reform trage die Schuld am brutalen Verbrennen oder Totschlagen in flagranti erwischter Krimineller. Keine Statistik oder wissenschaftliche Studien konnten derweil einen Anstieg der nachbarschaftlichen oder dörflichen Selbstjustiz nachweisen.

Lynchjustiz ist Mord

Dabei hat Lynchen »nichts zu tun mit der kommunitären Justiz. Sie ist ein spontaner Akt der Menge, in der eine aufgebrachte Menge eine schuldige oder nichtschuldige Person erhängt, schlägt und sie umbringt«, erklärt Roberto Quiroz vom Ministerium für Bürgerrechte. Das Problem ist anders gelagert.

»Die Menschen vertrauen dem Staat nicht mehr, der im Justiz- und Polizeiwesen versagt. Weil sie keine Zeit und Geld verlieren wollen, nehmen sie die „Gerechtigkeit“ selbst in die Hand. Das ist auf keinen Fall legal, dadurch begehen sie Mord oder Tötung in der Gruppe«, so Quiroz.

Trotz dieser Stimmen verbreiteten auch Medien in Deutschland die politisierte Sichtweise zur kommunitären Jusitz fast eins zu eins. Gleich zweimal und pünktlich zu Polit-Ereignissen wie dem Verfassungsreferendum (Januar 2009) und dem Beginn der zweiten Amtsantritt von Morales (Januar2010) berichtete die Tageszeitung Die Welt über »archaisches Indianer-Recht, Auspeitschen inklusive«. Im Artikel »Wo Lynchjustiz legal ist« hieß es: »Wer aus Verdacht tötet, hat nichts zu befürchten«. Im selben Ton hatte auch ein Radiobeitrag derselben Journalistin im Deutschlandfunk vor der »völkischen Justiz« gewarnt, eine klare Anspielung auf die rassisch motivierten Justiz-Verbrechen im Dritten Reich. Auch das ARD-Büro aus Rio de Janeiro hatte über die »unausrottbaren Traditionen« und »Blutrünstigkeit« im »wilden Bolivien« berichtet.

Dabei formuliert die jetzt auf den Weg gebrachte Gesetzesnovelle es ganz klar. Lynchmorde und Todesstrafe sind in gewöhnlicher und indigener Justiz per Gesetz verboten, da sie gegen das fundamentale Grundrecht, das »Recht des Lebens«, verstoßen.

Autor: Benjamin Beutler

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