Bischöfliche Aktion Adveniat e.V.
Mexiko |

Im Namen der Verbrechensbekämpfung

Die Amtszeit von Calderón geht 2012 zu Ende. Welche Auswirkungen hat die Strategie eines „Krieges gegen das Verbrechen“, den der frisch gewählte Präsident 2006 ausrief, auf Misshandlungen und Folter durch Sicherheitskräfte?

Folter ist weit verbreitete Praxis

Dieser Frage geht eine kürzlich veröffentlichte 70-seitige Studie nach, die von der französischen Menschenrechtsorganisation ACAT-France gemeinsam mit den mexikanischen Organisationen „Kollektiv gegen Folter und Straflosigkeit“ (CCTI), dem „Menschenrechtszentrum Miguel Agustín Pro Juárez“ (Centro Prodh), dem „Menschenrechtszentrum Fray Bartholome de las Casas“ (Centro Frayba) und dem „Integralen Komitee zur Verteidigung der Menschenrechte“ (Código DH) veröffentlicht wurde. Die Studie wurde mit finanzieller Unterstützung der EU erstellt.

Der Krieg gegen das Verbrechen, so konstatiert die Untersuchung, betreibe einen Diskurs der Normalisierung der Verletzung der Grundrechte und Menschenrechte der mexikanischen Bürger und eine Legitimierung des rechtlichen Ausnahmezustandes. Und, um es vorweg zu nehmen: Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass „man bestätigen kann, dass diese Praxis [Folter] leider weiterhin sehr verbreitet ist“.

Gesetze schützen nicht ausreichend vor Folter

Wie viele Menschen tatsächlich gefoltert werden, sei schwer einzuschätzen, da die meisten Opfer während der Folter bedroht werden, dass sie, unter Androhung weiterer Gewalt, über das Erlebte zu schweigen hätten. Die Organisation CCTI geht davon aus, dass nur 10 Prozent der Folteropfer überhaupt eine Anzeige erstatten. Zudem kritisiert die Studie, dass es weder eine bundesweites Register gibt, noch eine einheitliche Definitionen von Folter in den einzelnen Bundesstaaten bzw. im föderalen Bundesrecht. Deshalb seien die verfügbaren Daten überhaupt nicht vergleichbar.

Zudem müssten die Opfer ihre Anzeige bei Angestellten des Innenministeriums machen, also bei Funktionären jener Behörde, die von den Opfern der Folter beschuldigt werden. Aus den oben genannten Gründen könnten diejenigen, die eine Anzeige aufnehmen, den Tatbestand der Folter in den Akten verharmlosen indem ein Fall lediglich als „Amtsmissbrauch“, oder „Körperverletzung“ aufgenommen wird.

Zunahme in Calderóns Amtszeit

Trotz dieser Schwierigkeiten bei der quantitativen Einschätzung von Folter hat die Nationale Menschenrechtskommission CNDH jedoch eine exorbitante und stetige Zunahme von Folter seit 2006 festgestellt. Im ersten Jahr von Calderóns Amtszeit habe es die Kommission nur 6 Anzeigen erhalten und daraufhin eine einzige Empfehlung ausgesprochen. Im Jahr 2011 waren es 42 Fälle. In ganz Mexiko registrierte die CNDH zwischen 2007 und Februar 2012 insgesamt 251 Fälle von Folter. Die Zahl der Empfehlungen der Kommission wegen „unmenschlicher Behandlung, Brutalität und entwürdigender Behandlung“ stieg von 330 im Jahr 2006 auf 1.161 Empfehlungen im Jahr 2010 an – und diesen Zahlen lägen, so die Autoren, vergleichbare Daten zugrund.

Besonders junge Männer würden, so die Studie, im Namen des Krieges gegen das Verbrechen in Arrest genommen und zu Folteropfern. Der Diskurs der Regierung sei dabei diskriminierend gegenüber männlichen Jugendlichen aus den Armenvierteln. Zudem versuche man seitens der Behörden den Eindruck zu erwecken, diese jungen Männer aus einfachen oder armen Verhältnissen und Straftäter seien dasselbe.

Rechtlicher Ausnahmezustand als Regel

Vor allem Angehörige des Militärs und der Bundespolizei werden der Folter beschuldigt. Sie sind es auch, die seit 2006 in großer Zahl im Krieg gegen das Verbrechen eingesetzt werden und deren Methoden der Repression unangemessen angesichts ihrer Aufgabe seien, die öffentliche Ordnung zu wahren und die Bevölkerung zu schützen. Zwischen 2006 und 2009 hat di CNDH eine Zunahme der Anzeigen aus der Bevölkerung gegen das Verteidigungsministerium um 1.000 Prozent registriert.

Folter finde meist zu Beginn einer Verhaftung statt. Deshalb sei dies die bedrohlichste Phase. Für die Außenwelt sei eine Person praktisch „verschwunden“, während Sicherheitskräfte unter Folter versuchten, Geständnisse und Informationen von den Festgesetzten zu erzwingen. Danach würden die Behörden die Folter vertuschen oder sogar fortsetzen. Fälle, in denen die Richter den Anschuldigungen von Folteropfern Gehör schenkten, seien eher die Ausnahme, so die Studie. Die Einsatzkräfte stünden unter Druck, Ergebnisse zu liefern, kritisieren die Autoren. Auch sei es gravierend, dass in Mexiko die Form der vorsorglichen Festnahme sehr weit gefasst sei.

Opferbericht: Fünf Tage Folter

Ein Beispiel aus dem Bericht: „Am 11. August 2010 verließen Noé Fuentes Chavira, Rogelio Amaya Martínez, Víctor Martínez Renteria, Ricardo Fernández Lomeli und Gustavo Martínez Renteria das Haus der ehemaligen Partnerin des Letztgenannten (…), als sie unter Anwendung von Gewalt verhaftet und in die Einrichtungen der Präventiveinheit der Bundespolizei in Ciudad Juárez verbracht wurden. Die Familien suchten diese Polizeieinheit auf, die Polizisten verneinten jedoch, dass die Gesuchten dort inhaftiert seien. Erst am 13. August 2010 wurden die Familien durch einen Fernsehbeitrag darauf aufmerksam, dass die vier Männer beschuldigt wurden, zum Kartell „La Línea“ zu gehören und ein Attentat mit einer Autobombe begangen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt waren die Beschuldigten bereits zur Speziellen Unterstaatsanwaltschaft für Organisiertes Verbrechen (SIEDO) nach Mexiko-Stadt überstellt worden. Noé, Rogelio, Ricardo, Víctor und Gustavo beschreiben fünf Tage dauernde Folter, u. a. mit sexuellen Angriffen, Simulation des Erstickens mit einer übergestülpten Plastiktüte, Untertauchen in Wasser und Elektroschocks mit dem Ziel, dass sie ihre Beteiligung an Verbrechen wie Waffen- und Drogenhandel bestätigen sollten. Anschließend blieben sie in Präventivhaft“.

Überflüssig anzumerken, dass die Autoren der Studie ihren Bericht mit vielerlei Empfehlungen abschließen, darunter auch die Forderung nach der Vereinheitlichung der Gesetze. Vor allem aber müssten die Ausnahmeregelungen im Zuge des „Krieges gegen das organisierte Verbrechen“ wieder zurückgenommen werden.

Autorin: Bettina Hoyer

Soldatenpatrouille in San Cristobal (Chiapas) / Subcomandanta, Flickr

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