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Chile |

Haftbedingungen von jugendlichem Mapuche in der Kritik

Eine Gruppe von elf chilenischen sozialen Organisationen hat sich nach einem Besuch der Jugendhaftanstalt von Chol Chol (Provinz Araukanien) am 19. Januar alarmiert über die Situation des jungen Mapuche Luis M. gezeigt. In einer öffentlichen Erklärung heißt es, der mentale Gesundheitszustand des Jugendlichen sei besorgniserregend, er sei in der Haft physisch und psychisch gefoltert worden. Zudem müssten die nach dem Hungerstreik vom vergangenen Jahr getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden, so die Organisationen.

Verletzung von Kinder- und Menschenrechten

Nach dem Hungerstreik von politischen Gefangenen der Mapuche war das noch aus der Pinochet-Diktatur stammende Anti-Terror-Gesetz geändert worden. Straftaten Minderjähriger sollen demnach gemäß dem Jugendrecht verhandelt und nicht mehr als terroristische Handlungen geahndet werden. Bei seiner Verhaftung im April 2010 war Luis M. noch minderjährig gewesen. Er wurde wegen Terrorismus angeklagt. Der Jugendliche hatte sich ebenfalls am Hungerstreik beteiligt.

Die Organisationen beklagen, dass Luis M. trotz der Übereinkunft weiterhin wegen des Vorwurfs terroristischer Handlungen inhaftiert ist. „Wir kritisieren entschieden die Anwendung des Anti-Terror-Gesetzes auf Minderjährige. Dies stellt eine Verletzung jeglicher Menschenrechtsvereinbarungen dar und verletzt zudem die Kinderrechte“, unterstreicht die Sprecherin des Bündnisses, Ana Cortez.

Vereinbarungen nach Hungerstreik nicht eingehalten

Die Organisationen fordern eine umgehende Ansetzung der mündlichen Verhandlung, da die Beweisaufnahme seit September letzten Jahres abgeschlossen ist. Zudem müssten die Haftbedingungen von Luis M. revidiert werden, weil der Angeklagte werde noch immer wie ein möglicher Terrorist behandelt werde und nicht wie ein minderjähriger Straftäter, so die Organisationen.

Die durch die Stiftung Anide und des Netzwerk für Kinder- und Jugendrechte in Chile koordinierten Nichtregierungsorganisationen haben angekündigt, als Prozessbeobachter den Fall weiter zu verfolgen und bei nationalen und internationalen Menschenrechtsstellen bekannt zu machen. (bh)

Quelle: Adital

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