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Brasilien |

Gültigkeit des Diktatur-Amnestiegesetzes fraglich

Das 1979 vom brasilianischen Parlament verabschiedete allgemeine Amnestiegesetz darf der strafrechtlichen Aufarbeitung der Verbrechen während der Militärdiktatur nicht im Wege stehen. Diese Auffassung vertrat der Präsident der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte, Felipe Gonzalez, gegenüber der brasilianischen Presse. Die Kommission war von Opferfamilien der sogenannten "Araguaia-Guerrilha" angerufen worden, die eine Aufklärung der Ermordung von Oppositionellen Anfang der 70er Jahre fordern. Derzeit berät der Gerichtshof für Menschenrechtsfragen der Organisation Amerikanischer Staates (OAS) über den Antrag der Familien. Mit einem Urteil wird Ende des Jahres entschieden.

In einem Exklusivinterview für die Zeitung "Estado de S. Paulo" vertrat Gonzalez die Auffassung, dass bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit das internationale Strafrecht über den nationalen Gesetzen stehe.

Die Amnestie, die sowohl sämtliche Straftaten der Militärs während der Dikatur (1964 bis 1985) sowie Verbrechen der Opposition umfasst, war 1979 vom brasilianischen Kongress verabschiedet worden.
Erschwerend komme hinzu, so Gonzalez, dass der Kongress damals nicht aus frei vom Volk gewählten Abgeordneten bestanden habe und von den Militärs kontrolliert gewesen sei.

Gonzalez wies darauf hin dass der OAS-Gerichtshof bereits ähnliche Entscheidungen zu Menschenrechtsverletzungen während der Militärdiktaturen in Lateinamerika getroffen habe. Zu Menschenrechtsverletzungen in Chile, Argentinien, El Salvador, Guatemala, Haiti und Peru habe sich das Gericht klar hinter die Auffassung gestellt dass das internationale Strafrecht gegenüber nationalen Amnestien Vorrang hat. "Die Familienangehörigen der Ermordeten und Verschwundenen von Araguaia haben ihr Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit eingeklagt. Wenn das Amnestiegesetz ein Hindernis hierfür ist, so ist es praktisch unumgänglich, dass der Gerichtshof fordern wird, dieses Hindernis zu beseitigen," so Gonzalez. (milz)

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