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Mexiko |

Gedenken an Massaker von Acteal

Mit einem zweitägigen Gedenkmarsch erinnert die Organisation „Las Abejas“ in diesen Tagen an das Massaker von Acteal (Bundesstaat Chiapas) vor 14 Jahren. Am 22. Dezember 1997 hatten Paramilitärs in Acteal mit Maschinengewehren 45 Tzotzil-Indigene niedergemetzelt, die in einer Kirche beteten. Dabei wurden vor allem Frauen und Kinder getötet. Der Angriff ereignete sich nur 200 Meter von einer Polizeiwache entfernt.

Mit einem abendlichen Gedenkakt in der Stadt San Cristóbal de Las Casas begann vorgestern der "Gedenkmarsch für den Frieden", der am 22. Dezember den Ort Chamula erreichen soll. An der dortigen Gedenkfeier werden auch der Bischof der Diözese Saltillo, Raúl Vera López, und der Bischof von San Cristóbal de Las Casas, Felipe Arizmendi, teilnehmen.

„Las Abejas“ kritisieren Straflosigkeit

Das Massaker in Acteal wurde von der paramilitärischen Gruppe Máscara Roja verübt, die der Partei PRI nahe steht. Die Regierung des damaligen Präsidenten Zedillo argumentierte, es habe sich bei den Angreifern um eine lokale paramilitärische Gruppe gehandelt. Die Indigenen hätten einen Streit um die Bildung des autonomen Bezirksrates in Polhó mit Waffen ausgetragen. Die betroffene Gemeinde erklärte jedoch, sie sei wegen ihrer Sympathien für die Guerilla-Organisation EZLN von der Regierung verfolgt worden, obwohl die Organisation den bewaffneten Kampf ablehnt.

In einer Erklärung der Organisation "Las Abejas“, in der viele Angehörige der Opfer vertreten sind, heißt es: „Mit diesem Gedenkmarsch wollen wir erinnern und unseren gegen die Straflosigkeit protestieren, in der wir von Norden bis Süden in unserem Land leben und die mit einer immer schneller voranschreitenden Militarisierung, Paramilitarisierung und dem Verlust der sozialen Kontrolle einhergeht. Der von Felipe Calderón ausgerufene Krieg gegen die organisierte Kriminalität hat bis zum jetzigen Zeitpunkt mehr als 70.000 Ermordete und gewaltsam Verschwundene zur Folge“.

Oberster Gerichtshof gibt Manipulationen zu

Bisher sind die Hintermänner des Massakers nicht angeklagt worden und die Gräueltat blieb weitestgehend straffrei. Im Jahr 2009 hatte der Oberste Gerichtshof Mexikos anerkannt, das es in diesem Fall Manipulationen bei der Strafverfolgung von staatlicher Seite gegeben habe. Im Jahr 2006 hatten Menschenrechtsorganisationen Klage vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingereicht. Die Klage wurde 2010 angenommen. (bh)

Quelle: Adital

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