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Argentinien |

Erstmals Haftstrafe wegen Versprühen von Agrargift

Ein Strafgericht in Córdoba hat vergangenen Dienstag einen Sojabauern und einen Piloten wegen des Versprühens von Agrochemikalien zu drei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der ebenfalls angeklagte Produzent Jorge Gabrielli wurde wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Mit diesem Urteil sind erstmals in Argentinien Haftstrafen wegen Besprühungen mit Agrargiften verhängt worden.

Die Anwohner von Barrio Ituzaingó Anexo, einer Siedlung mit 5.000 Einwohnern im Großraum der argentinischen Provinzhauptstadt Córdoba, hatten seit zehn Jahren wegen der Gesundheits- und Umweltschäden durch das Sprühen von Agrargiften geklagt und eine Zunahme von Missbildungen bei neugeborenen Kindern und eine Häufung von Krebserkrankungen ab dem Zeitpunkt der Besprühungen denunziert.

Gemeinnützige Arbeit statt Gefängnis

Das Gericht verurteilte den Piloten Edgardo Pancello wegen Mittäterschaft und den Sojabauern Francisco Parra wegen Umweltverschmutzung durch illegale Besprühungen aufgrund von zwei Fällen aus den Jahren 2004 und 2008.

Laut Urteilsspruch werden die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt, im Gegenzug müssen die Verurteilten jedoch vier Jahre lang wöchentlich gemeinnützige Arbeit bei staatlichen Institutionen oder bei gemeinnützigen Einrichtungen leisten, die dem Umweltschutz dienen, berichtet die Zeitung „La Arena“. Dem Sojabauern Parra wurde verboten, in den kommenden acht Jahren Agrochemie auf Felder zu geben, Pilot Pancello darf zehn Jahre lang Besprühungen mehr durchführen.

„Historisches Urteil“

Merdardo Ávila Vázquez, ehemaliger Gesundheitsbeauftragter des Gemeindebezirks und Mitankläger bezeichnete die Entscheidung des Gerichts als „ein historisches Urteil“, obwohl die Strafen zur Bewährung ausgesetzt wurden, sei „sehr deutlich geworden, dass es sich im eine Straftat handelt.“ Staatsanwalt Marcelo Novillo Corvalán erklärte, das Urteil könne ein Präzedenzfall für andere, bisher nicht geklärte Fälle sein.

Der Anwalt des verurteilten Bauern Parra erklärte bereits, obwohl die schriftliche Urteilsbegründung erst am 4. September vorliegen wird, in Berufung gehen zu wollen. Er argumentierte damit, dass "etwas als Straftat verurteilt worden ist, dass von der Nationalen Behörde für Gesundheit und Qualitätssicherung landwirtschaftlicher Nahrungsmittel und weiteren nationalen Behörden genehmigt worden ist". (bh)

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