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El Salvador: Präsident Bukele will ausländische NGOs besteuern

Ein Gesetzentwurf der Regierung in El Salvador sieht vor, dass sich ausländische Organisationen zukünftig registrieren lassen müssen und 40 Prozent Steuern auf Spenden und Finanzierungen aus dem Ausland zahlen sollen.

Flagge von El Salvador, CCO1.0

Flagge von El Salvador, CCO1.0

In El Salvador sorgt ein Gesetzesentwurf zur Regulierung ausländischer Nichtregierungsorganisationen für heftige Kritik. Das Gesetz, das auf Initiative von Präsident Nayib Bukele diese Woche an den Kongress weitergeleitet wurde, will neben einer NGO-Registrierungspflicht Spenden und Finanzierungen von NGOs aus dem Ausland mit einer Steuer von 40 Prozent belegen. Diese Maßnahme mache künftige Finanzierung so gut wie unmöglich und sei ein Repressionsversuch kritischer Stimmen, berichtet die salvadoranische Tageszeitung "La Prensa Gráfica" über Reaktionen von Opposition und Zivilgesellschaft.

Die Regierung arbeite an einer "alternativen Realität, einer Spiegelwelt", so Diego Jacabo von der NGO "Tracoda", die sich für transparentes Regierungshandeln einsetzt. Die Bukele-Administration "sucht immer einen Feind, dem sie die Schuld geben kann". Eine kritische Zivilgesellschaft, so Jacabo, sei "einer ihrer wichtigsten Gegner". Eduardo Escobar, Direktor der von "Citizen Action" verurteilte die Norm als Versuch, "die kritischen Stimmen von Bürgergruppen zum Schweigen zu bringen", informiert die Nachrichtenagentur AP. Der konservative Abgeordnete César Reyes bezeichnete den Vorstoß als "Untergrabung der Demokratie". Regierungskritiker sollten "an die Ketten gelegt werden."

Das Präsidialamt hatte das Gesetz am Dienstag, 9. November 2021 über den Kurznachrichtendienst Twitter öffentlich gemacht. Für ausländische Nichtregierungsorganisationen und ihr Personal soll eine 90-Tages-Frist gelten, innerhalb der eine Registrierung in dem mittelamerikanischen Land beantragt werden muss. Bis zur Bewilligung sei jedwede Tätigkeit verboten. Jedes "physische Informationsmaterial, elektronisch oder digital" muss künftig von staatlichen Stellen geprüft und genehmigt werden. Auf Antrag der Regierung soll ausländisch finanzierten Organisationen die Rechtspersönlichkeit entzogen werden können. Politischen Beobachtern zufolge ist das geplante NGO-Gesetz deutlich schärfer als vergleichbare Regelungen in den USA und Nicaragua. (bb)

bb (PrensaGráfica, AP)

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