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Colonia-Dignidad-Arzt soll Haftstrafe in Deutschland absitzen

Die Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag erklärte das Landgericht am Montag, 14. August 2017, für vollstreckbar. Die Entscheidung sei aber noch nicht rechtskräftig und sofortige Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf zulässig. Hopp, heute 73, war auf dem Sektengelände der berüchtigten Colonia Dignidad in Chile tätig.

Der Mediziner war ein Gehilfe von Paul Schäfer, dem Begründer der "Kolonie Würde". Laut Landgericht wurde Hopp wegen Vergewaltigung von vier Minderjährigen unter 12 Jahren und sexuellen Missbrauchs von 16 Minderjährigen nach chilenischem Recht zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Tag verurteilt. Hopp hatte sich im Mai 2011 nach Deutschland abgesetzt, um einer Verurteilung durch den Obersten Gerichtshof Chiles zu entgehen. Chile ersuchte Deutschland 2014 um die Übernahme der Vollstreckung der Haftstrafe. Dieser Antrag wurde von der Staatsanwaltschaft Krefeld 2016 befürwortet.

Die Geschichte der Colonia Dignidad gehört zu den dunkelsten Kapiteln in den deutsch-chilenischen Beziehungen. Auf der Anlage rund 350 Kilometer südlich der Hauptstadt Santiago sollen zeitweilig bis zu 350 Menschen gelebt haben. Der Bonner Paul Schäfer (1921-2010) hatte sich 1961 mit seiner Flucht nach Chile einem Haftbefehl wegen sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen in Deutschland entzogen. Der aus einem freikirchlichen Umfeld stammende Laienprediger versprach seinen Anhängern ein "urchristliches Leben im gelobten Land".

Folter von Regimegegnern

Tatsächlich führte Schäfer ein diktatorisches Regime. Zu den Verbrechen zählten unter anderem Freiheitsberaubung, Zwangsarbeit und Sklaverei, Kindesmissbrauch, Körperverletzung, Folter und Verabreichung von Psychopharmaka ohne medizinische Indikation. Während der chilenischen Militärdiktatur von 1973 bis 1990 wurden in der Colonia Dignidad Hunderte Regimegegner vom Geheimdienst gefoltert und Dutzende ermordet.

Hopps Taten wurden nach Feststellungen der chilenischen Urteile zwischen 1993 und 1997 in der Colonia Dignidad, der heutigen Villa Baviera in der Gemeinde Parral, begangen. Die Krefelder Strafvollstreckungskammer prüfte nach den Angaben lediglich, ob das Verfahren in Chile mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) in Einklang stand. Die Kammer habe dies bejaht; ein Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgarantien sei nicht festgestellt worden. Dem Verurteilten seien rechtliches Gehör und eine angemessene Verteidigung gewährt worden.

Quelle: KNA

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