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Chile: Neues Wassergesetz dreht Privatisierung aus Pinochet-Diktatur zurück

In Chile hat der Senat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der der öffentlichen Trinkwasserversorgung Vorrang vor privatwirtschaftlicher Nutzung des Wassers gibt. 

Ein Kind im Stadtrandviertel La Legua der chilenischen Hauptstadt Santiago spielt mit Wasser an einem Hydranten. Foto: Adveniat/Escher

Ein Kind im Stadtrandviertel La Legua der chilenischen Hauptstadt Santiago spritzt mit Wasser an einem Hydranten. Foto: Adveniat/Escher

In Chile sorgt der gesellschaftliche Druck durch die Arbeiten an einer neuen Verfassung für erste Veränderungen. Der Senat verabschiedete am Mittwoch, 4. August 2021 eine Reform des Wassergesetzes, berichtet die chilenische Tageszeitung "Cooperativa". Die Gesetzgebung soll die weitreichende Privatisierung des Wassers ablösen, die 1980 von der Militärdiktatur unter General Augusto Pinochet (1973-1990) in der Verfassung des südamerikanischen Landes verankert war.

In Artikel 5 wird Wasser als öffentliches Gut und von öffentlichem Interesse gegenüber der privatwirtschaftlichen Nutzung gestärkt, dessen Nutzung allen Chileninnen und Chilenen zusteht, informiert die Tageszeitung "El Mostrador" über den Gesetzesentwurf. Dieser muss in einem nächsten Schritt vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Neben des Vorrangs von menschlichem Trinkwasserkonsum vor wirtschaftlicher Nutzung, neuen Bestimmungen zur Abwasserentsorgung und dem Erhalt des Ökosystems werden im "Codigo de Agua" die Wassernutzungslizenzen neu geregelt.

Unter der Pinochet-Gesetzgebung gingen Wasserressourcen, die durch Nutzungslizenzen an Private vergeben wurden, auf ewig an die Lizenznehmer über. Artikel 6 begrenzt die Wassernutzungsrechte zeitlich. Eine Verlängerung ist unter der Voraussetzung möglich, dass bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden. Die Novelle verbietet zudem die Vergabe von Wasserrechten an Gletschern, schützt das Wasser in indigenen Gebieten und erlaubt der Regierung, Reserven in umweltsensiblen Gebieten zu errichten. Beobachtern zufolge ist die Wasserreform, die seit zehn Jahren von beiden Gesetzeskammern blockiert worden war, nur ein erster Schritt. Der beratende Verfassungskonvent werde Wasser als öffentliches Gut noch weitreichender stärken. (bb)

bb (Cooperativa, Mostrador)

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