Chile ist nicht zu Grenzverhandlungen verpflichtet
Chile muss nicht mit Bolivien über den Grenzverlauf zwischen beiden Ländern verhandeln. Das entschied der Internationale Gerichtshof (IGH) am Montag in Den Haag. Es gebe keine gesetzliche Verpflichtung für Chile, Verhandlungen mit Bolivien aufzunehmen, so das Gericht. Dies solle die beiden Länder aber nicht davon abhalten, "im Geist guter Nachbarschaft" Verhandlungen zu dem Grenzstreit aufzunehmen.
Bolivien fordert von Chile seit Jahrzehnten die Rückgabe eines im sogenannten Salpeterkrieg (1879-1884) verlorenen 400 Kilometer langen Küstenstreifens. Diese Küste würde Bolivien Meereszugang geben. Chile lehnt Verhandlungen über den Grenzverlauf bisher kategorisch ab. Auch Papst Franziskus äußerte sich bereits; er sprach sich 2015 für einen "freien und offenen Dialog" aus. Im Januar 2018 vermied er allerdings bei seinem Chile-Besuch, sich erneut zu dem Streit zu äußern. (KNA)