Argentiniens Ex-Präsident Menem darf nicht mehr kandidieren
Argentiniens Nationales Wahlgericht hat der politischen Ära von Ex-Präsident Carlos Saúl Menem (1989-1999) von der Partei "Partido Justicialista" zu Wochenbeginn ein überraschendes Ende bereitet. Der 87 Jahre alte Berufspolitiker und Rechtsanwalt dürfe sich wegen fehlender "Eigenschaft der Eignung" nicht zum dritten Mal als Kandidat für die Senatswahlen im Oktober 2017 aufstellen lassen, berichtet die Tageszeitung "Página 12".
Menem, dessen Familie die Politik in der ländlichen argentinischen Provinz La Rioja seit Jahrzehnten maßgeblich bestimmt, profitiert wegen seines Parlamentsmandats, das im Dezember endet, von der parlamentarischen Immunität vor Strafverfolgung. Über dem Sohn syrischer Einwanderer schweben mehrere Haftstrafen: 2013 war Menem wegen illegalen Waffenhandels mit Kroatien und Ecuador zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden - außerdem ordnete das Gericht an, dass er 14 Jahre keine öffentlichen Ämter bekleiden darf. Wegen der Zahlung unangemessen hoher Löhne an Parteifreunde während seiner Regierungszeit schwebt außerdem eine Strafe von viereinhalb Jahren Haft über dem gesundheitlich angeschlagenen Rechtskonservativen.
In seinem Urteilsspruch bezog sich das Wahlgericht auf den Präzedenzfall des wegen Korruption verurteilten Ex-Gouverneur Raúl Romero Ferisim Jahr 2003. Ihrm war die Senatsmitgliedschaft wegen "ethischer Unvereinbarkeit" mit dem politischen Amt erstmals in der Geschichte des Landes gerichtlich versagt worden. Die argentinische Verfassung schreibt in Artikel 55 als Voraussetzungen für eine Senatskandidatur ein Mindestalter von 30 Jahren, sechs Jahre argentinische Staatsbürgerschaft, zwei Jahre ununterbrochenen Wohnsitz in der Wahlkreisprovinz sowie eine "allgemeine Eigenschaft der Eignung" vor. Der Fraktionsvorsitzender von Menems Partei, Miguel Pichetto, kündigte den Gang in die Revision an. (bb)
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