Verfassungsgericht bremst Flussumleitung von El Cerrejón
Im Konflikt um die Erweiterung des größten Steinkohletagebaus in Lateinamerika El Cerrejón in Kolumbien haben indigene Anrainergemeinden einen juristischen Etappensieg erzielt. Das kolumbianische Verfassungsgericht ordnete in einem Urteil die Unterbrechung von Flussumleitungsarbeiten durch den größten Steinkohleproduzenten des Landes im Bundesstaat La Guajira an, berichteten lokale Medien am Mittwoch, den 16. August 2017.
Die Kläger aus der Ortschaft waren vor Gericht gezogen mit dem Argument, sie seien vor Beginn der Arbeiten nicht ausreichend konsultiert worden, wie es die kolumbianische und internationale Gesetzgebung vorschreibt. Das Unternehmen Cerrejón, dessen Eigentümer die multinationalen Bergbauriesen BHP Billiton (Australien/Großbritannien), Anglo American (Großbritannien) und Glencore (Schweiz) sind, würde mit der Flussumleitung den Zugang zu Wasser einschränken.
Die Unternehmensführung werde "die Entscheidung des Gerichts respektieren", zitiert die Nachrichtenagentur EFE die Firma. Ab sofort werde es "in dem Bergbaugebiet keinen Eingriff in den natürlichen Flussverlauf geben, bis das Gericht zu einer abschließenden Entscheidung kommt". In dem Flussgebiet gebe es keine indigenen Siedlungen, argumentiert El Cerrejón. Seit Jahren wehren sich Anwohner in der verarmten Region gegen die Zerstörung ihrer Lebensgrundlagen und Vertreibung durch den Kohleabbau. Auch deutsche Kohlekraftwerksbetreiber beziehen den klimaschädlichen Brennstoff aus El Cerrejón. (bb)