UN-Berichterstatterin verurteilt außergerichtliche Exekutionen
Im Kampf von Polizei und Militär in El Salvador gegen das organisierte Bandentum haben staatliche Sicherheitsorgane laut einem Bericht der Vereinten Nationen systematisch außergerichtliche Hinrichtungen und schwere Menschenrechtsverletzungen begangen. Auf einer Pressekonferenz am Montag, den 5. Februar 2018 in El Salvadors Hauptstadt San Salvador forderte die UN-Sonderberichterstatterin Agnes Callamard die Behörden zur Aufklärung und Bestrafung der Verantwortlichen auf.
Die auf Einladung der FLMN-Linksregierung nach El Salvador gereiste UN-Gesandte hatte sich auf einer zwei Wochen langen Rundreise ein Bild von der Lage im Anti-Bandenkrieg gemacht, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters. „Beim Sicherheitspersonal habe ich Verhaltensmuster gefunden, die als außergerichtliche Hinrichtungen und exzessiven Gebrauch von Gewalt bezeichnet werden können“, so Callamard. Von 2014 bis 2017 sind Menschenrechtsorganisationen zufolge rund 1325 Bandenmitglieder bei Auseinandersetzungen mit den Sicherheitskräften ums Leben gekommen.
Allerdings stecke hinter den Morden an Mitgliedern der rivalisierenden Barrio-18-Bande und den Maya Salvatruchas keine Regierungspolitik, die Menschenrechtsverletzungen lägen in der Verantwortung von Polizei- und Militärangehörigen. Eine extralegale oder außergerichtliche Hinrichtung ist laut UN eine willkürliche, vorsätzliche Tötung eines Menschen, in den meisten Fällen ausgeführt auf Anordnung, unter Beteiligung oder mit Duldung von Regierungen, ohne dass ein ordentliches Gericht eine Todesstrafe verhängt oder die Hinrichtung angeordnet hat. (bb)