Streit um Nichtzulassung von Oppositionspartei
In Bolivien sorgt eine Entscheidung des Obersten Wahlgerichts (TSE) für Streit. Das Gericht lässt die neue Oppositionsbewegung „Souveränität und Freiheit“ (Sol.bo) nicht für die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen 2019 zu. Das TSE hatte die Registrierung der sozialdemokratischen Gruppe des amtierenden Bürgermeisters von La Paz, Luis Revilla, als Partei abgelehnt mit der Begründung, es seien binnen der Anmeldefrist nicht ausreichend Unterschriften nachgewiesen worden, so Medienberichte am Donnerstag, dem 20. September 2018.
Bisher ist „Sol.bo“ keine amtlich registrierte Partei, sondern eine Bürgerorganisation, und kann so nicht an nationalen Wahlen teilnehmen. Das Wahlgericht hatte diese Woche erklärt, dass die Anmelder mindestens 100.228 Unterstützer-Unterschriften für eine Parteienregistrierung nachweisen müssen. Eingereicht worden seien 131.970, wovon allerdings nur 68.728 Unterschriften gültig seien, berichtet die Tageszeitung „La Razón“. Mit der Entscheidung würde das TSE „praktisch 63.000 Unterschriften der Bolivianerinnen und Bolivianer annullieren, für uns ist das nicht rechtens“, erklärte der Sprecher von Sol.bo, José Luis Bedregal.
Man werde darum alle juristischen Schritte einleiten, bis zum Verfassungsgericht klagen, um bei den Vorwahlen und Wahlen 2019 noch ins Rennen gehen zu können, sagte Bedregal. Boliviens Vize-Präsident García Linera wies jeden Vorwurf der Manipulation zurück. „Je mehr Parteien es gibt, umso besser für uns. Wir sind am meisten an der Gründung von Parteien mit nationaler Reichweite interessiert, denn so zersplittern sich die Stimmen der Opposition“, erklärte der Regierungspolitiker von der Partei „Bewegung zum Sozialismus“ (MAS). Grund der verfehlten Unterschriften sieht Linera in „inneren Streitereien“ bei „Sol.bo“. (bb)