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Chile |

Regierung hat UN-Migrationspakt nicht unterschrieben

Gepäckstücke im Migrantinnenheim der Pfarrei Nuestra Senora de Pompeya in Santiago de Chile. Foto (Symbolbild): Adveniat/Matthias Hoch

Heute wurde im marokkanischen Marrakkesh der in zahlreichen Ländern teilweise hitzig diskutierte Migrationspakt der Vereinten Nationen (UN) unterschrieben. Die deutsche Regierung steht nach mehreren Wochen regierungsinterner Gespräche hinter dem Dokument. Doch das gilt nicht für alle Regierungen der 193 Mitgliedsstaaten. 43 von ihnen haben ihre Unterschrift nicht geleistet. Dazu gehört auch Chile. Der Präsident des südamerikanischen Landes Sebastian Piñera hat Zeitungsberichten zufolge am vergangenen Wochenende bekanntgegeben, dass seine Regierung den Pakt nicht unterzeichnen wird, da dieser die nationale Souveränität einschränke. Der Regierungschef gab bekannt, dass sie sich der Definition von Migration als grundsätzliches Menschenrecht nicht anschließen könne, da diese nicht zwischen freiwilliger Auswanderung und Flucht unterscheide. „Unsere Position ist klar. Wir sagen, dass Migration kein Menschenrecht ist. Das Recht (der Einwanderung) besteht darin, dass die Länder die Bedingungen für die Einreise ausländischer Staatsbürger festlegen“, erklärte Rodrigo Ubilla stellvertretend für die chilenische Regierung.

Migration als Menschenrecht?

Chile ist nach der Dominikanischen Republik das zweite Land Lateinamerikas, dessen Regierung erklärte, den Vertrag nicht unterzeichnen zu wollen. Bereits zu Beginn des Monats hatte auch der dominikanische Präsident Danilo Medina verkündet, dass er seine Unterschrift nicht unter das Schriftwerk setzen würde. Medina sieht darin ebenfalls die nationale Selbstbestimmung des Inselstaats gefährdet. Der Migrationspakt soll eine bessere Steuerung der globalen Wanderungsbewegungen ermöglichen, die Versorgung von Migranten sicherstellen und menschenrechtliche Standards verankern. Eine Reihe von Ländern lehnt die Vereinbarung ab, darunter die USA, Australien, Israel, Österreich und Ungarn. (aj)

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