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Prozess um Rios Kaiserpalast nach 123 Jahren vorerst beendet

Kaiserreich, Brasilien, Justiz

Der Kaiserpalast in Rio de Janeiro (Foto: Wania Corredo - MTUR, Flickr, Public Domain Mark 1.0)

Brasiliens Justizmühlen mahlen oft langsam. Am Donnerstag hat der Oberste Justizgerichtshof (STJ) das Urteil im seit 123 Jahren laufenden Verfahren um einen einst von der Kaiserfamilie bewohnten Palast in Rio de Janeiro entschieden, wie örtliche Medien berichten. Es ist der älteste noch aktive Prozess in der Geschichte Brasiliens.
Da mit der Ausrufung der Republik im Jahre 1889 das Kaiserreich endete, haben die Nachfahren der Kaiserfamilie heute keinen Anspruch mehr auf die wertvolle Immobilie, so das Gericht. Der "Palacio Guanabara" ist inzwischen Sitz des Gouverneurs des Teilstaates Rio de Janeiro. 1864 hatte der damalige Kongress das prachtvolle Gebäude samt seinem riesigen Garten erworben und Prinzessin Isabel und deren Gatten geschenkt. Als die Monarchie gestürzt und die Republik ausgerufen wurde, musste die Familie den Palast räumen. 1891 entschied ein Dekret, dass der Besitz der Kaiserfamilie in die Hände der Republik übergeht.

Vier Jahre später klagte die Kaiserfamilie auf Entschädigung. Der Prozess geriet jedoch in Vergessenheit, bevor Nachfahren der Kaiserfamilie 1955 nochmals klagten. Später wurden diese beiden Prozesse zusammengelegt. 1995 erging ein Urteil, das den Bund zum Eigentümer erklärte. Der 2008 eingereichte Einspruch wurde nun endlich abgelehnt. Die Gerichtsakte umfasst mittlerweile bereits über 1.000 Seiten. Die Immobilie ist mindestens rund 20 Millionen Euro wert. Die Kläger haben bereits den Verzicht auf das Gebäude bekräftigt, wollen aber eine finanzielle Entschädigung für die Enteignung.

Zu Ende ist der Prozess übrigens immer noch nicht. Denn nun können die enttäuschten Erben noch das Oberste Verfassungsgericht anrufen, Brasiliens vierte und oberste juristische Instanz. Das Verfassungsgericht ist jedoch derart überlastet, dass ein Großteil der dort ankommenden Prozesse verjähren; im Jahr 2016 waren dies rund 20 Prozent aller dort anhängigen Verfahren. (KNA)

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