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Mexiko |

OGH erklärt Einsatz des Militärs im Innern für unzulässig

Der Kampf gegen die Drogenmafia hinterlässt Geisterstäde, wie hier in diesem Wohnviertel von Ciudad Juaréz: Die Bewohner flüchteten vor der ausufernden Gewalt. Foto: Adveniat/Jürgen Escher
Der Kampf gegen die Drogenmafia hinterlässt Geisterstäde, wie hier in diesem Wohnviertel von Ciudad Juaréz: Die Bewohner flüchteten vor der ausufernden Gewalt. Foto: Adveniat/Jürgen Escher

Das Gesetz wurde im vergangenen Jahr vom amtierenden Präsidenten Enrique Peña Nieto 2017 und dem Kongress verabschiedet und sieht den Einsatz von Soldaten zur Wahrung der inneren Sicherheit vor. Dies gehörte zum einen zum Konzept des Kampfes gegen die Drogenkartelle, legitimierte aber vor allem auch Militäreinsätze im Zusammenhang mit sozialem Widerstand und Demonstrationen.

In der Vergangenheit hat es immer wieder Vorfälle gegeben, bei denen die Repression gegen Aktivisten von sozialen Organisationen angeprangert wurde. Schon als das Gesetz verabschiedet wurde, befürchteten viele Beobachter, dass es die Spirale der Gewalt in Mexiko weiter anheizen würde. Vor diesem Hintergrund wurde das Urteil des OGH besonders von Menschenrechtsorganisationen begrüßt.

Kein Wandel mit AMLO

Die Hoffnung war groß, dass mit dem neuen Präsidenten Andres Manuel Lopez Obrador auch ein neues Sicherheitsparadigma Einzug halten würde, doch diese wurde mit der Verkündung seines Regierungsprogrammes am 15. November 2018 zunichte gemacht. Zwar will AMLO beispielsweise in der Drogenpolitik neue Wege gehen, doch das Militär wird auch im Sicherheitskonzept des kommenden Regierungschefs eine entscheidende Säule sein. Catalina Correz Perrea drückt in ihrem jüngsten Artikel in der Tageszeitung El Pais die Sorge vieler aus, dass die Militarisierung Mexikos trotz des OGH-Urteils fortschreiten wird. (aj)

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