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Costa Rica |

Oberster Gerichtshof: Homo-Ehe muss erlaubt werden

"March for Marriage" 2014 in Irland (Symbolfoto: Sebastian Dooris/Flickr)
"March for Marriage" 2014 in Irland (Symbolfoto: Sebastian Dooris/Flickr)

Der Oberste Gerichtshof Costas Ricas hat in den späten Abendstunden des 08. August 2018 ein historisches Urteil im Zusammenhang mit den Rechten von Homosexuellen in dem mittelamerikanischen Land gefällt. Die Richter der juristischen Instanz ordneten an, dass die Regierung von Präsident Carlos Alvarado die gleichgeschlechtliche Ehe legalisieren muss. Sie räumte den gesetzgebenden Institutionen dafür 18 Monate ein. Während der Entscheidungsfindung fanden sich zahlreiche Anhänger der LGBT-Gemeinde vor dem Gebäude in der Hauptstadt San Jose ein und forderten genau jenes Urteil. Nach der Verkündung wurde ausgiebig gefeiert.

Entscheidendes Thema im Wahlkampf

Mit der Entscheidung folgt der Oberste Gerichtshof in Costa Rica einer Aufforderung des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte zu Beginn des Jahres darauf gedrängt, dass gleichgeschlechtliche Ehen in allen Ländern der Region möglich sein sollten. Das Thema hatte allerdings in Costa Rica vor allem während des Wahlkampfes zu den Präsidentschaftswahlen im Frühjahr dieses Jahres die Nation gespalten.

Wie in einigen anderen Ländern der Region auch sind in den vergangenen Jahren die evangelikalen Kirchen Costa Ricas erstarkt. Der Präsidentschaftskandidat Fabricio Alvarado gehört dieser Bewegung an. Die Frage um die gleichgeschlechtliche Ehe wurde vor allem von ihm zur Entscheidenden der kommenden Präsidentschaft gemacht und er positionierte sich ganz klar dagegen. Bei der Stichwahl am 01. April verlor er gegen den deutlich gemäßigteren Carlos Alvarado, der die Möglichkeit der Heirat für Homosexuelle von vornherein unterstütze. Der Präsident Costa Ricas begrüßte die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Kein Wunder schließlich war es sein Vorgänger und Parteikollege Luis Guillermo Solis, der den Antrag vor zwei Jahren gestellt hatte. (aj)

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