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Neue Schlappe für Donald Trump im Streit um "Dreamer"

Hunderttausende zumeist jüngere Zuwanderer, die so genannten Dreamer, sind in den USA bis auf weiteres vor Abschiebung geschützt. Foto: Adveniat/Ole Schmidt
Hunderttausende zumeist jüngere Zuwanderer, die so genannten Dreamer, sind in den USA bis auf weiteres vor Abschiebung geschützt. Foto: Adveniat/Ole Schmidt

Das oberste US-Gericht folgt dem Präsidenten im Streit um das Bleiberecht für die "Dreamer" nicht. Die Richter wollen sich nicht mit dem Status dieser Migranten befassen, solange Klagen vor niedrigeren Instanzen laufen.

Damit bleiben mehrere Hunderttausend zumeist jüngere Zuwanderer, die so genannten Dreamer, in den USA bis auf weiteres vor Abschiebung geschützt. Das oberste Verfassungsgericht der USA lehnte es ab, sich auf Antrag des Weißen Hauses mit den Entscheidungen zweier nachgeordneter Bundesgerichte in New York und Kalifornien zu befassen, die einstweilige Verfügungen verhängt, die landesweit Gültigkeit haben.

Aufschub für "Dreamer"

Damit bleibt das vom früheren US-Präsidenten Barack Obama erlassene sogenannte DACA-Dekret bis auf weiteres in Kraft. Präsident Donald Trump wollte das Programm beenden, das den "Dreamern", Menschen, die als Kinder ohne Papiere in die USA kamen, Schutz vor Abschiebung bietet. Zudem ermöglicht das DACA-Programm ihnen, Schulen und Universitäten zu besuchen, einen Führerschein zu erwerben und sich auf öffentliche Stellen zu bewerben.

Die Regierung von Präsident Trump hatte im September 2017 beschlossen, DACA zum 5. März auslaufen zu lassen. Dagegen hatten mehrere Organisationen geklagt und in niederen Instanzen Recht erhalten. Auch auf politischer Ebene schwelt der Streit seit Monaten. Mehrere Versuche im Kongress, das DACA-Programm neu zu regeln, scheiterten. Trump und die Demokraten geben sich dafür gegenseitig die Schuld. Die Frist für den Kongress in Washington, eine neue gesetzliche Regelung zu finden, läuft am 5. März aus. Eine Einigung ist nicht zu erwarten.

Umgehung des Wegs durch die Instanzen

Die US-Regierung entschloss sich daraufhin zu dem ungewöhnlichen Schritt, den weiteren Instanzenweg nicht abzuwarten und wandte sich direkt an den Supreme Court. Normalerweise müssen sich erst Bundesberufungsgerichte mit einem Fall beschäftigen, bevor das oberste Gericht damit befasst wird.

Faktisch bedeutet die Nichtannahme der Klage der US-Regierung einen Aufschub für die "Dreamer" auf unbestimmte Zeit. Bevor das Verfassungsgericht erneut angerufen werden kann, müssen nun die Berufungsgerichte sprechen. In der Zwischenzeit können sich die "Dreamer" für eine zweijährige Erneuerung ihres Status bewerben.

Im September 2017 umfasste das DACA-Programm nach einer Statistik des Migration Policy Institute rund 689. 800 Menschen. Der Begriff DACA steht für "Deffered Action for Childhood Arrivals" übersetzt in etwa "Verzögerte Handlung bei Ankünften im Kindesalter".

Quelle: Deutsche Welle, qu/uh (dpa, rtr, APE, kna), Foto: Adveniat/Ole Schmidt

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