Kritik an neuer Schusswaffen-Leitlinie für Polizei
In Argentinien sorgt die jüngste Verschärfung der Leitlinien für den Schusswaffengebrauch für Polizisten für massive Kritik. Argentiniens Ministerin für Sicherheit, Patricia Bullrich, hatte die neuen Regeln bereits am 27. November 2018 unterzeichnet, die Veröffentlichung der „Allgemeinen Regelungen für den Schusswaffengebrauch“ aber erst am Montag, den 5. Dezember 2018 vollzogen, also nach dem G20-Gipfel in Buenos Aires, so Medienberichte.
Der neuen Polizei-Leitlinien zufolge ist der Einsatz tödlicher Schusswaffen nicht mehr wie gehabt beschränkt auf „Selbstverteidigung oder die Verteidigung anderer Personen im Fall unmittelbarer Lebensgefahr oder schwerer Verletzungen“ sowie zur „Verhinderung des Begehens eines schweren Verbrechens“, sondern neuerdings auch für den Fall, dass „der Verdächtige eine tödliche Waffe besitzen könnte“, so die auf der Webseite der Regierung veröffentlichte Richtlinie. Auch bei „Bewegungen, die auf den unmittelbar bevorstehenden Gebrauch einer Waffe hindeuten“ darf künftig geschossen werden.
Auch der bisher vorgeschriebene Warnruf gegenüber eines Verdächtigen entfällt, wenn dieser „offensichtlich nicht angebracht oder nicht nützlich ist, je nach den Umständen des Falles“. Menschenrechtsorganisationen kritisierten die Neuregelung als „Lizenz zum Töten“. Sicherheitsministerin Bullrich erklärte, die Regeln seien „klar und transparent, was wir wollen ist eine geordnete Gesellschaft.“ Innenminister Rogelio Frigerio verwies auf die „große Mehrheit der Länder“ mit ähnlichen Regeln, die Neuregelung sei „nicht unsere Erfindung“. Vor einem Jahr hatte der Fall eines von Polizisten in den Rücken erschossenen Autodiebs für landesweite Polemik gesorgt. (bb)