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Kongress verhandelt Legalisierung der Abtreibung

Symbolbild: Vitirine mit Darstellungen zur Frage von ungeborenem Leben und Abtreibung in Mexiko (Foto: Hecker/Adveniat)
Symbolbild: Vitirine mit Darstellungen zur Frage von ungeborenem Leben und Abtreibung in Mexiko (Foto: Hecker/Adveniat)

Nur knapp zwei Wochen nachdem der Senat in Argentinien gegen einen legalen Schwangerschaftsabbruch entschieden hat, hat eine Gruppe von chilenischen Abgeordneten dem Kongress am Dienstag, 21. August 2018, einen Antrag auf vollständige Legalisierung von Abtreibung vorgelegt. Seit rund einem Jahr ist der Abbruch einer Schwangerschaft nur möglich, wenn das Leben des Kindes oder der Mutter in Gefahr und wenn die Schwangerschaft die Folge einer Vergewaltigung ist. Mit dem neuen Gesetz sollen Frauen bis zur 14. Schwangerschaftswoche auch unabhängig von diesen drei Gründen entscheiden können, ob sie das Kind behalten möchten.

Eine der Initiatorinnen des Antrags, die Senatorin Maite Ordini, verdeutlichte ihre Motivation für den Antrag: „Es kann nicht sein, dass Frauen für eine Abtreibung ins Gefängnis kommen, wir glauben an die erwünschte Mutterschaft.“ Dass der entsprechende Antrag auch Erfolg haben wird, ist höchst fraglich. Der Antrag kommt von unterschiedlichen Parteien der Opposition und bisher haben sich vor allem konservative Abgeordnete gegen eine Legalisierung der Abtreibung positioniert.

Verankerung des Rechts auf Leben in der Verfassung als Gegenmodell

So haben einige von ihnen angekündigt, dass sie einen Gegenantrag stellen werden, dass das Recht auf Leben von der Geburt bis zum natürlichen Tod zu schützen sei und dementsprechend auch als Artikel in der Verfassung verankert werden sollte. Camila Maturana von der Menschenrechtsorganisation Humanas sagte, dass es für Frauen eine Option bleiben sollte, Mutter zu werden und dies nicht als soziale oder gar rechtliche Verpflichtung zu betrachten sei.

Genau wie im Nachbarland Argentinien ist die chilenische Gesellschaft in diesem Zusammenhang tief gespalten und der Antrag könnte somit auch eine ähnlich umfassende öffentliche Debatte auslösen. Die Regierung machte jedoch bereits deutlich, dass das Thema für sie vorerst keine Dringlichkeit habe und bisher nicht auf der Agenda stehe. (aj)

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