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Jahrelange U-Haft für Perus Oppositionschefin

Keiko Fujimori bei ihrer Festnahme im Gerichtssaal. Foto: Reuters/Courtesy of Justice Palace
Keiko Fujimori bei ihrer Festnahme im Gerichtssaal. Foto: Reuters/Courtesy of Justice Palace

"Sie hätte nie ihrer Freiheit beraubt werden dürfen. Es gibt überhaupt keine Grundlage dafür", hatte Fujimoris Anwältin vor kaum zwei Wochen geklagt. Damals war die ehemalige Präsidententochter und heutige Oppositionsführerin aus einer achttägigen Untersuchungshaft freigelassen worden. Ein Richter hatte keine Fluchtgefahr gesehen. Nun sieht das allerdings wieder ganz anders aus.

 

Es bestehe "hohe Fluchtgefahr" bei der Vorsitzenden der rechten Partei Fuerza Popular (FP), sagte Richter Richard Concepción Carhuancho in Lima. Keiko Fujimori habe innerhalb der FP eine "faktisch kriminelle Organisation" geführt, die Gelder aus illegalen Quellen gewaschen habe. Der Richter verhängte drei Jahre Untersuchungshaft gegen die Tochter des früheren Staatschefs Alberto Fujimori. Die 43-Jährige wurde noch im Gerichtssaal festgenommen.

 

Der Odebrecht-Skandal

 

Gegen die ehemalige Präsidentschaftskandidatin wird seit Monaten ermittelt. Es geht um Schmiergeld vom brasilianischen Baukonzern Odebrecht, das Fujimori 2011 für ihre Wahlkampagne erhalten hatte. Odebrecht war an mehreren großen Staatsaufträgen in Peru beteiligt und steht im Zentrum mehrerer Korruptionsskandale. Ranghohe Politiker in ganz Lateinamerika stehen unter Druck. In Peru wird gegen zahlreiche Expräsidenten ermittelt. Im März trat Pedro Pablo Kuczynski wegen Korruptionsvorwürfen zurück. Ex-Präsident Ollanta Humala (2011-2016) saß mehrere Monate in Untersuchungshaft. Gegen Alejandro Toledo (2001- 2006) liegen zwei internationale Haftbefehle vor.

 

Und auch Fujimoris Vater Alberto saß rund zehn Jahre im Gefängnis. Der autoritäre Expräsident wird für zahlreiche Menschenrechtsverbrechen während seiner Amtszeit (1990-2000) verantwortlich gemacht. Am vergangenen Heiligabend war er nach einem umstrittenen Gnadenerlass frei gelassen worden. Anfang Oktober hatte der Oberste Gerichtshof die Begnadigung jedoch wieder aufgehoben.

 

Quelle: Deutsche Welle, rb/wa (afp, ap, dpa, epd)

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