Haitianer dürfen Familien nachholen
Chiles Regierung hat mit einer Gesetzesnovelle erstmals den Nachzug von Familienangehörigen haitianischer Migrantinnen und Migranten in das südamerikanische Land ermöglicht. Seit Wochenbeginn können in Chile lebende Haitianerinnen und Haitianer einen Visa-Antrag stellen und damit Ehepartner und Kinder nachholen, berichtet die Tageszeitung „La Nación“ über den Beginn der neuen Regelung am Montag, den 2. Juli 2018.
Außenminister Roberto Ampuero erklärte gegenüber der Tageszeitung „El Mercurio“, dass die Einführung der Familienvisa auf das „großzügige Verhalten aller Chilenen“ zurückgehe. Die Wichtigkeit des Familiennachzuges liege darin begründet „zu erlauben, dass Kinder nicht von ihren Familien getrennt werden, und ihnen außerdem Schutz, Würde und Wohlstand ermöglicht wird“, so der 65 Jahre alte Diplomat, Politiker und Schriftsteller. „Es ist das erste Mal, dass wir das machen“, man müsse sehen „wie das funktioniert“.
Die Haitianer müssen den Antrag für das Visum im chilenischen Migrationsministerium sowie in einem chilenischen Konsulat in Haiti stellen. Um ein Visum zu erhalten, müssen die Migranten ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis, das ansteckende Krankheiten ausschließt, nachweisen. „Einige werden vielleicht sagen, das sei eine diskriminierende Maßnahme. Das ist eine Vorsichtsmaßnahme, wir haben viele Krankheiten ausgerottet“, erklärte der Außenminister. Schätzungen zufolge leben in Chile rund 250.000 Haitianer, ein Drittel davon sind Frauen. (bb)