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Peru |

Gerichtshof kassiert über 100 Bergbau-Lizenzen

Die Richter annullierten die Konzessionen, da die betroffenen Indigenen nicht wie vorgeschrieben zu den Projekten angehört worden seien.

Bauarbeiten vor der WM 2014 in Brasilien. (Foto: Adveniat/Bastian Bernhardt)

Die zehnte Kammer des Verfassungsgerichts des Obersten Gerichtshofes in Lima hat 111 Bergbau-Lizenzen für nichtig erklärt, die auf indigenem Land erteilt worden waren. Die betroffenen Völker der Awajún und der Wampis seien nicht hinzugezogen worden, wie es ihr Recht sei, berichtet die Nachrichtenagentur Servindi. Vor sechs Jahren hatte Zebelio Kayap von der Organización de Comunidades Fronterizas del Cenepa (ODECOFROC) Klage erhoben gegen das Instituto Geológico, Minero y Metalúrgico (Ingemmet) und gegen Perus Ministerium für Energie und Bergbau.

Nachträgliche Annullierungs-Welle?

Das Urteil enthält eine Ermahnung der Behörden, die Indigenen vor Vergabe einer Bergbau-Konzession und bei anderen Projekten anzuhören. Anwalt Javier Mujica vom Verband Perú Equidad, der die Kläger unterstützte, betont, dass sich die Gerichtsentscheidung auf die Rechtsprechung des Interamerikanische Gerichtshofs für Menschenrechte stützt. Die Anhörung sei seit dem Jahr 1995 vorgeschrieben, als Übereinkommen 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in Kraft trat. Insofern könnten sämtliche für den Bergbau und die Erölförderung seit 1995 erteilten Lizenzen nachträglich annulliert werden.

Mühselige juristische Auseinandersetzung über sechs Jahre
 
Der peruanische Staat sei einer eingegangenen Verpflichtung nicht nachgekommen, heißt es in dem Urteil. Javier Mujica hofft nun, dass Ingemmet und Bergbauministerium die Entscheidung nicht anfechten, damit es zu keiner weiteren Verzögerung komme. Die juristischen Mühlen hätten sechs Jahre lang gemahlen. Ursprünglich sei sogar verlangt worden, gegen jedes Bergbauprojekt einzeln zu klagen - für den Anwalt ein "Wahnsinn". Zudem war in erster Instanz entschieden worden, dass alle Bergbauunternehmen unterrichtet werden müssten, die potenziell betroffen sein könnten, was für erheblichen Zeitverzug sorgte.

Das Urteil pocht nicht nur auf die Anhörung der betroffenen indigenen Völker, sondern verweist auch auf die Rechte der Indigenen gemäß Perus Verfassung.  Zu diesen zählen das Recht auf Land und auf kulturelle und religiöse Identität. Der auf Verfassungsrecht spezialisierte Anwalt Juan Carlos Ruiz Molleda spricht von einem wichtigen Schritt nach vorne hinsichtlich der juristischen Kämpfe, die Perus Indigene führten.

(bs)

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