Frauen, verhaftet wegen Abtreibung, nach neun Jahren frei
In El Salvador hat der Oberste Gerichtshof (CSJ) Mordurteile gegen drei Frauen aufgehoben, die vor knapp zehn Jahren wegen Schwangerschaftsabbruch zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden waren. In seinen drei Entscheidungen urteilte der CSJ, dass die inhaftierten Frauen ihre Kinder abgetrieben hätten, weil sie in sozial, wirtschaftlich und familiär ungünstigen Bedingungen gelebt hätten, was ihre Entscheidung erkläre. Die Frauen geben an, dass sie Fehlgeburten hatten. Die Frauenrechtsorganisation „Agrupacion Cuidadana“ begrüßte am Donnerstag, dem 7. März 2019, den Freispruch.
Die gegen die drei Frauen verhängten Strafen wegen schweren Mordes seien nicht gerechtfertigt, weil ihre schwierigen Lebensumstände dazu geführt hätten, dass „eine optimale Entwicklung ihrer Persönlichkeit verhindert wurde“, sprachen die Richter den Verurteilten die Schuldfähigkeit ab. Noch am Tag der Urteilsverkündung wurden Cinthia Marcela Rodríguez, María del Tránsito Orellana und Alba Lorena Rodríguez aus dem Gefängnis Ilopango, rund 12 Kilometer von San Salvador, der Haupstadt des Landes, auf freien Fuß gelassen.
Die drei Frauen waren dem Tod ihrer Säuglinge in ein Krankenhaus gegangen, dort von den Ärzten an die Polizei gemeldet, verhaftet und zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Alba Rodríguez und María del Tránsito Orellana saßen neun Jahre in Haft, Cinthia Rodríguez elf. In El Salvador, aber auch in Honduras und Guatemala, ist der Schwangerschaftsabbruch in allen Fällen, auch nach Vergewaltigung oder Lebensgefahr, verboten und wird als Mord verfolgt. Von 2000 bis 2014 wurden in El Salvador mindestens 49 Frauen wegen Schwangerschaftsabbruch zu hohen Haftstrafen verurteilt. Insgesamt sitzen heute noch 18 Frauen hinter Gittern. (bb)