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Evangelikaler TV-Sender soll Höhlen-Malerei überstrichen haben

Der brasilianische Fernsehssender Record hat angeblich bei Dreharbeiten vor zehn Jahren eine prähistorische Malerei mit weißer Farbe übermalt. Nun hat ein Gericht eine Geldstrafe ausgesprochen.

(Symbolbild): Höhlenmalereien in Brasilien. Foto: Chico Ferreira, painel, CC BY 4.0 

Record gehört einer der mächtigsten evangelikalen Kirchen in Brasilien. Der Sender hatte für eine Bibel-Serie mit dem Titel „Rei Davi“ („König David“) auch in einer Höhle nahe der Kolonialstadt Diamantina im Bundesstaat Minas Gerais gedreht. Für die Beschädigung der Höhlenmalerei wurde nun eine Geldstrafe von umgerechnet 429.000 Euro verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Drehteam auf eine Höhlenmalerei weiße Farbe aufgetragen habe, um die Szenerie zu gestalten.

Sender-Besitzer „segnete“ Präsident Bolsonaro

Der evangelikale Sender Record gehört Edir Macedo, einem dubiosen Unternehmer, der sich Bischof nennt und 1977 die Igreja Universal do Reino de Deus (Universalkirche des Reichs Gottes) gründete. Sie soll mehrere Millionen Anhänger, auch außerhalb Brasiliens, haben. Edir Macedo „segnete“ Präsident Jair Bolsonaro im September 2019 im „Templo de Salomão“ seiner Kirche in São Paulo. Der „Bischof“ nutzte die Gelegenheit dazu, Bolsonaro-kritische Medien als Hölle zu bezeichnen, die Brasilien durchlebe.

Seit den Dreharbeiten von „Rei Davi“ sind fast zehn Jahre vergangen, die Serie war seinerzeit ein Fernseherfolg. In erster Instanz hatte der Richter auf die Kosten der erforderlichen wissenschaftlichen Analyse des Schadens verwiesen sowie auf Zahlungen, die den betroffenen Gemeinden aufgrund der Zerstörung von Kulturerbe zustünden. 

Sender spricht von einem Anstieg des Tourismus

Die Naturlandschaft der Serra do Pasmar rund um Diamantina ist eine wichtige Forschungsstätte für Archäologen. Record bestreitet, für den Schaden verantwortlich zu sein, da eine erste Analyse erst 19 Monate nach Ende der Dreharbeiten vorgenommen wurde. Die Serie habe zu einem Anstieg des Tourismus in der Region geführt - während das Gericht mit einer Beeinträchtigung argumentierte. Damit nicht genug: Für den Sender gibt es keinen Hinweis darauf, dass es sich um eine archäologische oder geschützte Stätte handle. 

bs

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