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Enttäuschung nach Ende des Verfahrens gegen Sektenarzt Hopp

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Krefeld, das Strafverfahren gegen den Ex-Arzt der Colonia Dignidad einzustellen, stößt auf Kritik. Damit würden die noch lebenden Verantwortlichen der Sekten-Siedlung mutmaßlich straffrei bleiben, sagte Jurist Andreas Schüller vom Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) am Dienstag, 7. Mai 2019, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Berlin. Die Organisation, die einen Teil der Opfer vertritt, prüft derzeit, ob sie Beschwerde gegen die Entscheidung einlegt.

Der inzwischen 74-jährige Hartmut Hopp galt als rechte Hand von Koloniegründer Paul Schäfer (1921-2010). Auf der Anlage rund 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago versprach der aus einem freikirchlichen Umfeld stammende Laienprediger seinen Anhängern ein "urchristliches Leben im Gelobten Land". Tatsächlich führte Schäfer ein diktatorisches Regime und schottete die Sektenmitglieder von der Außenwelt ab. Zu den Verbrechen zählten unter anderem Freiheitsberaubung, Zwangsarbeit und Sklaverei, Kindesmissbrauch, Körperverletzung, Folter und Verabreichung von Psychopharmaka ohne medizinische Indikation. Während der Militärdiktatur (1973-1990) wurden in der Colonia Dignidad Hunderte Regimegegner vom chilenischen Geheimdienst gefoltert und Dutzende ermordet.

ECCHR: Bundesregierung soll Verantwortung übernehmen

Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast kommentierte die Entscheidung im Fall Hopp mit den Worten: "Wenn Verantwortliche nicht zur Verantwortung gezogen werden, bleibt tiefe Enttäuschung." Die Politikerin gehört zu einer aus 13 Mitgliedern bestehenden Kommission von Bundesregierung und Bundestag, die derzeit über eine Aufarbeitung der Verbrechen in der "Kolonie der Würde" berät. Wie die ARD unter Berufung auf ein Sitzungsprotokoll des Gremiums berichtet, soll jeder der rund 180 Überlebenden einmalig circa 5.000 Euro erhalten. Zusätzlich seien Härtefallregelung geplant. Die Opfer wurden zum Teil vier Jahrzehnte lang in der Kolonie ausgebeutet und leben heute teilweise mittellos in Chile oder in Deutschland. Der Begriff Entschädigung wird dem Bericht zufolge vermieden, um keine Präzedenzfälle zu schaffen etwa in der Diskussion über die Aufarbeitung der Kolonialverbrechen im früheren Deutsch-Südwestafrika, dem heutigen Namibia.

Künast sagte, seit Herbst 2016 pochten einige Abgeordnete auf eine finanzielle Unterstützung für ehemalige Bewohner der Colonia Dignidad. "Dieses Ziel werde ich nicht durch die Teilnahme an Spekulationen gefährden, denn mir geht es ernsthaft um die Betroffenen." Ähnlich äußerte sich auf Anfrage der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der ebenfalls in der Kommission sitzt. Aus Sicht der Betroffenen seien die jüngsten Entwicklungen "desaströs", so ECCHR-Experte Schüller. Die im Raum stehende Summe von 5.000 Euro für jedes Opfer entspreche in keiner Weise dem erlittenen Unrecht. "Als die Colonia Dignidad existierte, hat die Bundesregierung jahrelang weggeschaut. Jetzt ist sie offenbar immer noch nicht bereit, wirklich Verantwortung zu übernehmen."

Quelle: KNA

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